BR Gründung - dürfen wir einen BR heimlich gründen?
Hallo, wir wollen ein BR Gründen und keine von uns weisst wie es praktisch gehen soll. Ich habe infos von br-wahlen.de mir durch gelesen (würde empfohlen) und verstehe ein bißchen mehr! Aber.... dürfen wir ein BR heimlich gründen? Wenn nicht, können wir das Ganze vergessen. Können mehr als BR gewählt werden obwohl wir wenige als 50 MA sind? Vielen Dank Wilbur
Community-Antworten (16)
28.06.2009 um 13:28 Uhr
@Wilbur ** Aber.... dürfen wir ein BR heimlich gründen? Wenn nicht, können wir das Ganze vergessen. Dann vergeßt es!!
28.06.2009 um 13:29 Uhr
Google doch mal: Betriebsverfassungsgesetz und schaue dir mal § 1 bis § 20 BetrVG an und vielleicht auch noch den § 119 BetrVG.
28.06.2009 um 13:29 Uhr
@Wilbur, ihr dürft nicht nur, ihr solltet eurer Vorhaben nicht mit dem Flurfunk verbreiten. Die AG's reagieren manchmal relativ sauer auf solche Sachen. Darum ist es besser, die erfahren vorerst mal gar nix davon! Also: Du hast dich schon ein bischen in die Materie eingelesen? Gib hier im Feld "Stichwort" mal 'Betriebsrat gründen' ein und du hast noch mehr zu lesen, was aber sicher kein Fehler ist. Ihr werdet bei unter 50 und über 21 Kollegen - aus einem Gremium von 3 Betriebsratskollegen bestehen, mehr nicht! Setzt euch mit der für euch zuständigen Gewerkschaft zusammen, wobei die dort deutlich gesprächiger werden, wenn man einen Mitgliedsausweis vorweisen kann. Aber denkt daran, bei einer BR - Wahl können sehr viel (vor allem als Neulinge so wie ihr!) Fehler passieren!
28.06.2009 um 13:30 Uhr
@ridgeback Hmm, ich vermute dass gemeint war dass sich keiner findet, der das öffentlich macht. Hier hat das BetrVG aber die Möglichkeit der GEW - darüber sollte man in diesem Fall mal nachdenken...
28.06.2009 um 13:32 Uhr
@ridgeback, nimm ihnen doch nicht gleich den ganzen Mut! Wir wissen doch, wie gerne und eindringlich manche AG's unter den Kollegen die Devise verbreiten: "Betriebsrat gründen ist uncool, den brauchen wir nicht!"
28.06.2009 um 13:48 Uhr
@MonaLisa, @DonJohnson, ihr habt ja beide grundsätzlich Recht. Nur da es nie jemand alleine durchziehen kann, (auch mit GEW) sehe ich hier die Gefahr, dass es immer eine undichte Stelle gibt. Dann steht derjenige welcher sofort auf der Abschussliste. ( Findet in unserem Unternehmen eines Betriebes statt) Daher sollte sich "Wilbur" das gründlich bedenken. Ich will keinem den Mut nehmen aber man muß, wie ihr selbst wisst, stark sein.;.))
28.06.2009 um 13:52 Uhr
@ridgeback Hmmm, das sehe ich anders. Wieviele MA benötigt man denn? In diesen Fall doch wohl 3!!! Nicht mehr (erstmal). Wenn die drei den WV machen und sich aufstellen lassen, läuft die Kiste doch schon. Mit Únterstützung der GEW dann noch besser ;-)))
Sei doch nciht immer so pessimistisch ;-)))
WER KÄMPFT KANN VERLIEREN, WER NICHT KÄMPFT HAT SCHON VERLOREN!!!
28.06.2009 um 14:01 Uhr
@DonJohnson, das hat mit Pessimismus nichts zu tun. Das ist Erfahrung, da ich selbst in 3 Betrieben wo es nie eine BR gab, der Initiator war der einen BR ins Leben gerufen hat aber einmal das Bauernopfer war.
28.06.2009 um 15:33 Uhr
Wilbur Da ihr unter 50 Arbeitnehmer seit, wählt ihr den BR gem.: § 14a BetrVG. Dieses vereinfachte Verfahren, ist schnell und einfach. Der Beginn dieser BR-Wahl fängt an, in dem 3 Arbeitnehmer des Betriebes zu einer Wahlversammlung schriftlich einladen. Diese drei Kollegen genießen ab Bekanntmachung der Einladung den besonderen Kündigungsschutz.
28.06.2009 um 17:02 Uhr
@ridgeback
Dann steht derjenige welcher sofort auf der Abschussliste
Wenn man wirklich die GEW hinter sich bringt und dann siekorrekt verhält, also keine arbeitsrechtlich angreifbare Dinge sich zu schulden kommen lässt und ein dickes Fell hat sich zulegt, dürfte man diese "Gewitter" unbeschadet überstehen. Notfalls auch nicht scheuen den § 119 zuziehen.
Weiter braucht man auch noch gute Argumente für die Wähler, auchdamit derAG keine Chance hat ggf. einen Trojaner ins Renne zu bringen.
28.06.2009 um 17:30 Uhr
@erwin Siehste, zumindest da sind wir einer Meinung. Wenn die GEW im Boot ist, wird diese die "Kanone" § 119 BetrVG wissen anzuwenden!
Und wegen der Hilfe der GEW würde es schon sicherlich reichen, wenn die drei dann eintreten würden... Je nach GEW natürlich ;-)))
28.06.2009 um 21:58 Uhr
@erwin + DonJohnson, ich habe nichts dagegen wenn ihr weiter an das Gute im Menschen glaubt. In eurem Alter hab ich das manchmal auch noch.
28.06.2009 um 22:26 Uhr
@ridgeback, schade wenn für dich das berühmte Glas Wasser halb leer ist....
28.06.2009 um 22:35 Uhr
@MonaLisa, also wenn es um Getränke geht, ist das Glas immer halb leer..:-))
28.06.2009 um 22:36 Uhr
@ridgeback, obere oder untere Hälfte? ;-))
28.06.2009 um 22:49 Uhr
@MonaLisa, genau genommen kommt es hier auf meine Lage an..;-))
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