Kündigung bei befristeten Verträgen
Bei uns sind 4 MA befristet bis 31.12.09 beschäftigt. Sie sollen nun zum 31.07.09 gekündigt werden. Im Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist (4 Wochen zum Monatsende) enthalten. Soweit so gut, nun unsere Frage: muss der BR nicht angehört werden, so wie bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis? Geben dem AG selbstverständlich keinen Tip, ist doch klar !!!!
Community-Antworten (5)
22.06.2009 um 16:41 Uhr
Deine Frage ist vom Gesetzgeber in §102 (1) BetrVG abschließend geregelt: "Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam."
22.06.2009 um 17:27 Uhr
Ihr macht aber hoffentlich den AG nicht darauf aufmerksam?
22.06.2009 um 18:17 Uhr
@mauskocki
das Teilzeit und Befristungsgesetz (also die Grundlage für solche ArbV) schließt beim befristeten Arbeitsvertrag die vorzeitige Kündigung (vor Ablauf der Befristung) teilweise aus. Diese Fälle sollen hier kurz abgehandelt werdenbefristete Arbeitsverträge können.
Sie können eigentlich nur außerordentliche gekündigt werden.
Siehe auch: Soll der befristete Arbeitsvertrag während seiner Laufzeit ordentlich gekündigt werden können, so müssen dies Arbeitsgeber und Arbeitnehmer vertraglich vereinbaren. Ohne vertragliche Vereinbarung ist während des Bestehens des befristeten Arbeitsvertrages zumindest eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Selbstverständlich bleibt allerdings eine außerordentliche Kündigung wegen grober Vertragsverletzung jederzeit möglich.
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/content_03.html
Sollte also im Arbeitsvertrag keine entsprechende Klausel vereinbart sein, welche ein ordentlich Kündigung ermöglicht kann der AG nicht kündigen
22.06.2009 um 18:22 Uhr
Nur mal eine (sicher nicht ganz abwegige) Vermutung: Wenn "mauskocki" schreibt, dass in den Arbeitsverträgen eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart ist, klingt das doch ganz entschieden so, als die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung im Vertrag vereinbart worden, oder?
22.06.2009 um 18:46 Uhr
@ bonita
zu diesem schluß könnte man nach prüfung aller relevanten informationen und berücksichtigung sämtlicher umstände durchaus kommen;-))
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