BR - Vorsitzender ohne "eigenen" PC...Theorie und Praxis .
Kurios aber wahr: der völlig veraltete PC des BR wurde ohne langes Fragen "abgestellt" Kein Zugriff auf alte Daten etc ist mehr möglich. . man kann sich ja auch so helfen...so heisst es.
Zudem ist es zwar so dass ab und zu der Zugriff aufs Internet z.B. um diese Zeilen zu tippen zwar mal schnell möglich ist, im übrigen aber jeder andere Mitarbeiter ebenfalls am diesem Rechner arbeiten muss...ohne das dies zeitlich vorher immer zu planen ist.....die beiden anderen BR -Mitglieder haben allerdings einen eigenen Rechner, der aber nicht für BR-Zwecke vom BR-Gremium zu nutzen ist weil da ganz andere wichtige Dinge mit gearbeitet werden....(leider wirklich)...
Community-Antworten (1)
11.06.2009 um 10:42 Uhr
@olala PC-Ausstattung für Betriebsrat Das Bundesarbeitsgericht hatte erneut darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber dem Betriebsrat für seine laufende Geschäftsführung einen PC zur Verfügung stellen muss. Die Münchner Richter erläuterten nochmals ihre zu dieser Frage entwickelten Grundsätze:
Ob eine Computerausstattung für die laufenden Geschäftsführung erforderlich ist, hat der Betriebsrat selbst zu prüfen. Seiner Prüfungspflicht kann er sich nicht mit dem Hinweis auf eine übliche Büroausstattung in dem Unternehmen entziehen. Für die Beurteilung der Erforderlichkeit eines PCs für seine gesetzlichen Aufgaben steht dem Betriebsrat ein Beurteilungsspielraum zu. Dieser ist von den Arbeitsgerichten zu beachten. Die Gerichte können die Entscheidung des Betriebsrats nur dahingehend kontrollieren, ob sowohl das Interesse des Arbeitgebers an einer Begrenzung seiner Kostenbelastung als auch das Interesse der Belegschaft an einer sachgerechten Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats angemessen berücksichtigt worden ist.
Beschluss des BAG vom 12.05.1999 7 ABR 36/97 Der Betrieb 1999, 1121
Aber es gibt auch solche Entscheidungen:
http://www.weka.de/betriebsrat/25.10.2007-Recht-im-Blick-November-2007-Ausgabe-13.html
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