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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie groß muss ein Betriebsratsbüro sein?

G
Geraldine
Jan 2018 bearbeitet

Gibt es für das Betriebsratsbüro eine minimale größe.unser Betriebsrat besteht aus 5 Personen.

13.70409

Community-Antworten (9)

R
ridgeback

08.06.2009 um 22:14 Uhr

@Geraldine, sieh mal in Arbeitsstättenverordnung, Bürogröße.

K
Kriegsrat

08.06.2009 um 22:16 Uhr

Der Betriebsrat muss sich nicht damit begnügen, in einer dunklen Ecke des Betriebes untergebracht zu werden. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat ein einer  Entscheidung (6 TaBV 14/07 vom 19.09.2007) die Anforderungen aufgeführt, denen ein Betriebsratsraum zu genügen hat, wenn der Überlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 40 Abs. 2 BetrVG erfüllt sein soll.

Nach dieser gesetzlichen Vorschrift muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung im erforderlichen Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung stellen. Die Räume müssen so beschaffen und ausgestattet sein, dass der Betriebsrat dort alle erforderlichen Tätigkeiten ausüben kann. Es muss möglich sein, Betriebsratssitzungen und Besprechungen durchzuführen, Sprechstunden abzuhalten, Schreibarbeiten und andere Bürotätigkeiten auszuführen und sich auch zur Lektüre oder zu Ausarbeitungen zurückzuziehen.

Der Betriebsratsraum muss den Anforderungen an Arbeitsstätten entsprechen, insbesondere hinsichtlich Belüftung, Beleuchtung und Heizung. Zu einer funktionsgerechten Ausstattung gehört außerdem ein Schreibtisch, ein Schreibtischstuhl, ein Telefonanschluss sowie Schränke für die Akten des Betriebsrats. Für Sitzungen und Besprechungen bedarf es eines Besprechungstisches sowie der ausreichenden Anzahl von Stühlen, nämlich für alle Betriebsratsmitglieder sowie für weitere Personen, die an Besprechungen des Betriebsrats teilnehmen können, z. B. Mitarbeiter, Rechtsbearater, Sachverständige, Gewerkschaftssekretäre etc.

Der Raum muss außerdem verschließbar sowie optisch und akustisch abgeschirmt sein, um die nötige Vertraulichkeit zu gewähreisten. Ein Raum, der durch Videokameras überwacht wird oder ganz oder teilweise Glaswände hat, muss vom Betriebsrat nicht akzeptiert werden. Außerdem muss auch die akustische Abschirmung so sein, dass Diskussionen nicht von außen oder aus angrenzenden Räumen mitgehört werden können.

Die Größe und Ausstattung der Betriebsratsräume und ob sie zur alleinigen Nutzung überlassen werden müssen, hängt von der Größe des Gremiums ab und von der zeitlichen Inanspruchnahme durch den Betriebsrat. Diese muss ggf. dargelegt und dokumentiert werden. http://www.praxis-fortbildung.de/aktuelles/default.asp?IdAktuelles=279

I
Immie

08.06.2009 um 22:25 Uhr

Dazu gibt es sogar ein Urteil... Mindesthaltungsrichtlinien eines 5-köpfigen Betriebsrates sind 20qm

http://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/38D46198A285D009C12573A8003F3C94/$file/B_6TaBV14-07_19-09-2007.pdf

K
Kriegsrat

08.06.2009 um 22:26 Uhr

@ ridgeback übrigens.......... Nach der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung gibt es keine Richtlinie mehr, wie groß Arbeitsräume sein müssen. Früher wurden acht Quadratmeter inklusive Möbel als Mindestmaß angegeben. Heute ist auch eine geringere Größe möglich, z. B., wenn der Raum nur gelegentlich und für eine einfache Arbeitsaufgabe genutzt wird. Für Räume, in denen viele Geräte aufgestellt sind oder eine große Ablagefläche benötigt wird, können acht Quadratmeter dagegen auch viel zu klein sein.

R
ridgeback

08.06.2009 um 22:40 Uhr

@kriegsrat, darf es dann nach DIN 4543 ausgestattet werden?;-)) http://lauble-consult.de/8DIN4543Broflchen-DIN.pdf.pdf

K
Kriegsrat

08.06.2009 um 22:52 Uhr

@ ridgeback da ein br durch sein ehrenamt "dient", darf es auch nach DIN ausgestattet werden dürfen darf es .... (wenn ich da an galaxys luxussuite denke ........) ;-)) (oder don johnsons turnhalle......;-)) (oder immis lacoste käfig..;-))) (oder deine strom- und tapetenlose gartenlaube...;-))

ein breites spektrum an möglichkeiten......

I
Immie

08.06.2009 um 23:12 Uhr

Klasse, jetzt auch noch mit Krokodil? Du lässt aber auch nichts aus:-)

D
DonJohnson

08.06.2009 um 23:23 Uhr

Na Kriegsrat, wie du mit den Wohngewohnheiten von meinem Elvis rumspielst.... wenn er dir das mal nciht übel nimmt und dich als Dessert...;-))))

N
nicoline

09.06.2009 um 00:38 Uhr

kriegsrat tja, die Schleswig Holsteiner ;-))))

(oder immis lacoste käfig..;-))) glaub ich einfach nicht, das Immie es mit Krokodilen hat!

(oder deine strom- und tapetenlose gartenlaube... ;-)) is ja nur für privat, obwohl.... Löwenhunde brauchen eigentlich viel Platz und auch ein entsprechendes Ambiente!

DJ altes Haus, aus dem Miami Urlaub zurück, wollte schon 'ne Vermißtenanzeige bei Sunny aufgeben ;-)))))

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