Hallo liebes Forum,

ein Kollege - bisher als "normaler" Mitarbeiter im Unternehmen tätig - soll als leitender Angestellter i.S. §5 BetrVG beschäftigt werden.

Ist der BR nach 99 BetrVG - Versetzung - anzuhören oder besteht nur eine Info-pflicht des AG - weil leitender Angestellter?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Herzliche Grüße Gina