ein Kollege - bisher als "normaler" Mitarbeiter im Unternehmen tätig - soll als leitender Angestellter i.S. §5 BetrVG beschäftigt werden.
Ist der BR nach 99 BetrVG - Versetzung - anzuhören oder besteht nur eine Info-pflicht des AG - weil leitender Angestellter?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Herzliche Grüße Gina
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