Erstellt am 02.06.2020 um 15:58 Uhr von rtjum
Hallo, mind. 25% der wahlberechtigten Arbeitnehmer können beim Arbeitsgericht den Ausschluss aus dem Betriebsrat beantragen.
Die Hürden sind aber hoch da auch der Arbeitgeber das darf.
Erstellt am 02.06.2020 um 16:11 Uhr von Fleischloser
Dem AG wäre das auch Recht wenn der Weg wäre. Dann käme wieder mehr Ruhe in den Betrieb
Erstellt am 02.06.2020 um 16:35 Uhr von celestro
Hier kommt es jetzt aber sehr darauf an, was das BRM denn "schlimmes" macht. Denn nur Verstöße gegen die Pflichten eines BRM könnten dazu führen, dass das BRM aus dem Amt "geworfen" wird.
Erstellt am 02.06.2020 um 17:21 Uhr von ganther
was ist denn bitte "betrieblicher Unfrieden"? Unfrieden kann auch gesät werden, wenn ich mich für die Interessen von MA einsetze und das manchen nicht passt. Daher kommt es auf die Verfehlung an. Bitte mal im Fitting unter § 23 BetrVG lesen. die Hürden sind da schon sehr hoch
Erstellt am 02.06.2020 um 19:33 Uhr von Kratzbürste
Nur weil es dem Arbeitgeber nicht passt, dass einer immer Widerworte findet oder anderen Betriebsräten nicht recht ist, dass da jemand den Burgfrieden in Frage stellt, stört er deshalb nicht den Betriebsfrieden.
Oft ganz im Gegenteil......