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Misstrauensvorwurf

M
Monster
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Mir dem stellvertretendem BR Vorsitzenden und dem Vorsitzenden hat heute ein Mitglied des Gremius das Misstrauen ausgesprochen! Und zwar würden wir die TOPS nicht richtig schreiben und uns vorher absprechen was wir als TOP nehmen. Außerdem würden wir gegen die Geschäftsleitung arbeiten und Leiharbeiter nicht einstellen. Aber konnten wir nicht da wir vom AG keine Infos zu diesen Leiharbeitern erhalten hatten. Wie geht es nun weiter? Ein Mitglied ist heute gleich ausgetreten. Das Mitglied das uns das Misstrauen ausgesprochen hat ist stellvertr. Marktleiter.Wer weiß was zu tun ist????

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Community-Antworten (13)

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kunzundhinz

06.02.2012 um 22:17 Uhr

Das Mitglied das uns das Misstrauen ausgesprochen hat ist stellvertr. Marktleiter.Wer weiß was zu tun ist???? In gehen lassen, es rückt einfach ein EBRM nach!

Also BRV und Stell. BRV machen die TO. BRM können gem. BetrVG beantragen dass bestimmte TOPs auf die nächste TO aufgenommen werden. Kann man alles so klar im BetrVG ganz einfach nachlesen. Wäre auch dem augetretenen BRM angeraten gewesen.

...Außerdem würden wir gegen die Geschäftsleitung arbeiten und Leiharbeiter nicht einstellen.. Das ist manchmal im Rahmen der BR-Arbeit so notwendig, denn beide Seiten vertreten jeweils ihre Sicht.

....würden wir die TOPS nicht richtig schreiben Wie meint es dieses?

Als BR sollte man auch stets versuchen, dass möglichst feste Einstellungen erfolgen, also lieber eigene Festeinstellung vor Leiharbeitnehmern.

Bei unzureichenden Infos sollte man stets kriitisch sein und ruhig mal nein-Sagen.

Auch diesen BAG Beschluss bitte immer beachten: BUNDESARBEITSGERICHT Beschluß vom 23.6.2010, 7 ABR 3/09 Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats - Einstellung eines Leiharbeitnehmers - Prüf- und Konsultationspflicht des Arbeitgebers zugunsten Schwerbehinderter Leitsätze

  1. Die in § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX (Juris: SGB 9) normierte Prüf- und Konsultationspflicht des Arbeitgebers besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber beabsichtigt, einen frei werdenden oder neu geschaffenen Arbeitsplatz mit einem Leiharbeitnehmer zu besetzen.
  2. Verstößt der Arbeitgeber gegen seine Pflichten aus § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX, berechtigt dies den Betriebsrat, die Zustimmung zur Einstellung des Leiharbeitnehmers nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zu verweigern.

Also, wenn der AG den § 81 (1) SGB IX nicht bei JEDER EInstellung beachtet, Einstellung ablehnen.

PS: Es ist auch entschieden, die Anfrage bei der Agentir für Arbeit MUSS der AG schriftlich machen und der AG MUSS dem BR dieses belegen und die Antwort zur Verfügungstellen. Der AG kann also nicht sagen "habe geprüft" es gibt keine oder kann nicht sagen habe dort angerufen.

Prüfungspflicht des Arbeitgebers: Kann ein Arbeitsplatz mit einem Schwerbehinderten besetzt werden?

Nach § 81 Abs. 1 S. 1 SGB IX hat ein Arbeitgeber vor einer Einstellung zu prüfen, ob ein Arbeitsplatz mit einem Schwerbehinderten besetzt werden kann. Nach der Rechtsprechung des BAG erlaubt ein Verstoß gegen diese Prüfungspflicht dem Betriebsrat, seine Zustimmung zur Einstellung zu verweigern. In einer Entscheidung des LAG Mainz, Beschluss vom 10. September 2010, 6 TaBV 10/10, hat dieses entschieden, dass zur Erfüllung dieser Prüfungspflicht ein Anruf bei der Agentur für Arbeit nicht genügt, bei dem der Arbeitsplatz nur telefonisch beschrieben wird und bei dem die Agentur für Arbeit die telefonische Auskunft gibt, sie habe keinen geeigneten schwerbehinderten Bewerber.

G
gironimo

07.02.2012 um 08:13 Uhr

Was da gelaufen ist, hat wahrscheinlich weniger mit dem BRV und dessen Stellvertreter zu tun, als vielmehr mit dem stellv. Marktleiter/BR der in einem Interessenkonflikt steht.

Wahrscheinlich hat ihm der Marktleiter oder die höhere Instanz Feuer unter dem Hintern gemacht.

Ich würde die Angelegenheit (die Abläufe im BR und die "vertrauensvolle" Zusammenarbeit) in der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung setzen und dann offen darüber diskutieren.

L
Lernender

07.02.2012 um 08:47 Uhr

Wenn ich es richtig lese ist nicht der stellv. Marktleiter ausgetreten, sonder ein anderes Mitglied aus dem BR. Möglicherweise weil er bedenken hat wegen des Drucks den der stellv. Marktleiter aufgebaut hat.

Wie stehen denn die anderen BRM dazu?

in der Sache braucht ihr keine Bedenken zu haben wie auch die anderen Kollegen schon schreiben. Es ist schade das manche Mitarbeiter den Bock zum Gärtner machen (Wahl).

M
Monster

07.02.2012 um 10:23 Uhr

Danke!

Ja, wenn wir die TOP schreiben so z.b.Beschlußfassung über Anschreiben an Marktleitung ..... usw dann war der stelllvertr. Marktleiter damit nicht einverstanden da vor diesem Beschluß nicht noch eine Diskussion stand warum wir den Beschluß fassen. Habe ich immer gemacht aber da waren ihm dann zu viele Tops auf der Tagesordnung. Er sucht in den Krümmeln. Weiß halt nicht wie ich reagieren soll er will nun eine außerplanmäßige Sitzung und auf den Top den Mißtrauensvorwurf und dann will er abstimmen ob wir das noch machen dürfen .die jenige die ausgetreten ist meinte sie kann das nervlich nicht mehr.aber nachdem wir 2 nun nachfragen und Papiere usw. verlangen da werden wir nun unbequem.Der Rückhalt vom Gremium ist gering. Sogar als ich von den Chefs an der BR Arbeit gehindert wurde konnte ich nicht erreichen einen Brief an die Marktleitung zu schreiben. Aslo danke nochmals.

L
Lernender

07.02.2012 um 11:15 Uhr

habt ihr vor der Beschlussfassung keine Diskussion mehr zugelassen oder hat sich ganz einfach keine Diskussion entwickelt? Die Tagesordnung selbst schreibt der BRV evtl. mit Hilfe des BR-Ausschusses, falls der stellv. Marktleiter die Tagesordnung ändern will oder verlangt das eine Sitzung einberufen wird, benötigt er dazu ein Viertel der Mitglieder des BR.

Notwendige BR Arbeit muss dir der AG ermöglichen, in dem von dir geschilderten Fall hätte ich den AG ohne die Erlaubnis des Gremiums gehandelt.

Aber insgesamt eine für dich schwierige Situation.

M
Monster

07.02.2012 um 11:34 Uhr

Hi!

Also die Beschlußfassung war auf TOP. Aber das eine Mitglied hat sich dagegen ausgesprochen dieses TOP zu genehmigen. Also konnten wir darüber nicht sprechen. Denn er meinte vor diesem Top müßte ein eigenes Top stehen und zwar z.B. Diskussion über Schulungen und danach erst die Beschlußfassung. Habe ich immer so gemacht da hatten wir dann 20 Tops. Ich habe geschrieben anschreiben an Marktleitung bezugnehmend auf die Ablehnung BR Schulungen . BR nimmt rechtliche Beratung in Anspruch....... Und neuer Top ,. Beschlußfassung über inanspruchnahme der Kanzlei ....aber wie gesagt darüber gab es keine diskussion.

L
Lernender

07.02.2012 um 12:04 Uhr

@Monster habt ihr eine Geschäftsordnung erstellt ? Ein einzelner BR entscheidet nicht ob ein Punkt der Tagesordnung nicht behandelt wird. Was allerdings jeder Beschlussfassung vorauszugehen hat ist eine mündliche Beratung. Deshalb empfiehlt es sich als TOP Beratung und Beschlussfassung zu entsprechenden Punkten zu schreiben. Ich sehe aber keinen Hinderungsgrund auch ohne dies explizit aufzuschreiben über den entsprechenden Punkt zu Diskutieren. Vielleicht äußern sich ja noch Kollegen zu diesem Punkt.

M
Monster

07.02.2012 um 12:32 Uhr

Ja, denke ich auch das man ja vorher beraten kann ohne das extra aufzuschreiben. ja nur das eine Mitglied hat gegen die Tops einspruch erhoben. nun ja ich habe nun verdi mit in boot geholt damit er an der kommenden sitzung teilnimmt denn es geht nicht anders. vielen dank lg. monster

M
Monster

07.02.2012 um 12:33 Uhr

ach noch was geschäftsordnung haben wir nicht wollte ich schon oft hatte sie als top aber der stellvertr. marktleiter hat alle aufgehetzt und gemeint wir würden uns selbst festsetzten und das geht nicht hatte nie eine chance das durchzusetzen.

R
rkoch

07.02.2012 um 13:22 Uhr

Kleiner Tip:

Beschlußfassung über Anschreiben an Marktleitung ..... usw dann war der stelllvertr. Marktleiter damit nicht einverstanden da vor diesem Beschluß nicht noch eine Diskussion stand warum wir den Beschluß fassen.

Deswegen solltest Du in der TO nicht das Wort "Beschluß" verwenden....

Jeder TOP muß das zu behandelnde Thema so präzise benennen, das die BRM erkennen können WAS zu behandeln, zu diskutieren und ggf. zu beschließen ist. Der "Beschluß" an sich muß nicht erwähnt werden, da der BR ausschließlich durch Beschlüsse handelt. Ohne Beschluß endet ein TOP ohne Ergebnis. Also impliziert jeder TOP auch ohne explizite Erwähnung in der TO am Ende einen Beschluß damit der BRV handeln darf.

Also TOP: Anschreiben an Marktleitung

Allerdings ist dieser TOP zu weit gefasst (und eigentlich auch vollkommen falsch) um den Ansprüchen eines TOP gerecht zu werden. WARUM soll denn ein Anschreiben an die Marktleitung erstellt werden (Thema!) ? Ob am Ende ein Anschreiben zu dem Thema gemacht werden soll oder wie überhaupt die Reaktion des BR aussieht, das beschließt der BR im Rahmen der Diskussion über das Thema.

Also z.B.

TOP: Verstoß gegen ArbZG: Arbeitszeit >10h, betroffene AN X, Y, Z.

Dann während des TOP: Aufklärung des Sachverhaltes, Diskussion über Maßnahmen des BR, Beschluß über die zu ergreifenden Maßnahmen (z.B. Marktleitung anschreiben: Zukünftig keine AZ über 10h mehr entgegenzunehmen).

Formell gesehen ist das der richtige Weg. Aber so lange ihr nicht tatsächlich nur einen Beschluß macht (was i.d.R. nicht geht, da das Thema ja immer beraten werden muss, außer die Beratung war schon auf einer anderen Sitzung und nur der Beschluß wird nachgeholt, z.B. heilender Beschluß) ist es am Ende irrelevant ob in der TO das Wort Beschluß steht, so lange nur das Thema präzise erkennbar ist. Vor allem ist es irrellevant ob ein BRM mit einem TOP nicht einverstanden ist. Jeder TOP der TO muss behandelt werden. Die BRM können einen TOP nur derart "unterwandern", dass die Mehrheit der BRM sich weigert einen Beschluß zu fassen (also an der Abstimmung nicht teilnimmt - NICHT etwa: sich enthält). Wenn der TOP allerdings tatsächlich so oberflächlich wie oben gefasst ist hat tatsächlich jedes BRM das Recht zu verlangen das der TOP nicht behandelt wird da sich die BRM ja nicht auf den TOP vorbereiten konnten. Das hat aber mit dem Wort "Beschluß" nichts zu tun.

G
gironimo

07.02.2012 um 16:42 Uhr

wenn Ihr keinen Rüchhalt habt und die BR-Arbeit zum internen Kleinkrieg wird, könnt Ihr Euch auch hilfesuchend an die Gewerkschaft wenden (Mitgliedschaft vorausgesetzt).

L
Lernender

07.02.2012 um 18:05 Uhr

@gironimo

ich lese auch nicht immer alle Antworten.

hatte ich vergessen. Antwort 8 Erstellt am 07.02.2012 um 11:32 Uhr von monster

M
Monster

08.02.2012 um 09:50 Uhr

danke an alle.fazit wir werden als br unbequem denn wir wollen die bruttolohngehaltslisten sehen und auf schulungen fahren und die leiharbeiterüberlassungsverträge sehen usw. da wirds nun gefährlich für den ag denn die letzten brs in den vergangenen jahren sind immer vom stellvert. marktleiter geführt worden. werde sehen was aus der sache wird. tschau

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