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Mißtrauen gegenüber dem BR - Was tun?

D
Dola
Jan 2018 bearbeitet

Folgendes ist geschehen: Aufgrund einer Überlastungsanzeige (häufige Belastung ist der schlechte Führungsstil des HL in der Pflege) hat der AG MA Gespräche durchgeführt in folgender Besetzung 2 vom Vorstand, der HL und 2 vom BR, (BR wurde vom AG eingeladen), auf der anderen Seite jeweils die betroffene MA. einige MA führten sich total vorgeführt und das Vertrauen in den BR ist nicht mehr das Größte. Zudem diente der BR im Gespräch nicht den MA ,sondern dem AG, also Mißtrauen gegenüber dem BR. Folgende Situation bestätigt dies: Meine mir jetzt ausgehändigte Stellenbeschreibung habe ich zur Überprüfung dem BR ausgehändigt mit anmerkungen. Was macht der BR > er geht zum AG ohne meine Einwilligung einzuholen. Was kann ich/wir tun?

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Community-Antworten (4)

DAH
Der alte Heini

18.02.2008 um 18:19 Uhr

Ihr könnt zur Zeit nichts tun. Fange jetzt schon an und mache Werbung für dich und einigen Gleichgesinnte, lasst Euch zur Wahl aufstellen, vielleich werdet ihr dann in den BR gewählt und macht es dann besser.

Wenn dieser Betriebsrat bei der nächsten Wahl wieder gewählt wird,dann hat die Belegschaft es nicht anders verdient.

A
Angi1

19.02.2008 um 13:58 Uhr

Hallo Dola,

im § 85 BetrVG beschreibt die Behandlung von Beschwerden der Arbeitnehmer durch den Betriebsrat. Dort steht: "Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim AG auf Abhilfe hinzuwirken."

Wenn du dich beim BR beschwerst, dann muss er doch mit dem AG verhandeln, ansonsten kann er nichts ändern.

MfG Angi1

I
Immie

19.02.2008 um 14:41 Uhr

@Dola

Aber dazu bist du laut §15 und §16 Arbeitsschutzgesetz doch sogar verpflichtet. Oder irre ich mich? Die Stellung als Erfüllungsgehilfe macht die Information zur Pflicht. §278 BGB Wenn du die Übersicht über die zu leistende Arbeit verloren hast und die Abarbeitung aus eigener Kraft nicht mehr möglich ist, dann wird es Zeit, eine Überlastungsanzeige abzugeben. Haben denn noch andere Kollegen eine Überlastungsanzeige abgegeben? Ansonsten sprecht diese "Missstände" doch mal auf der nächsten Betriebsversammlung an.

D
Dola

20.02.2008 um 20:04 Uhr

Hallo Angi,

es handelte sich nicht um eine Beschwerde, sondern um eine vertrauliche Überprüfung der Stellenbeschreibung. Ich denke, dass der BR erst mit dem AN sprechen müßte, ob er es weitergeben soll.

Z.Zt. ist es leider so, dass der BR sehr arbeitgeberfreundlich ist, so als wäre der BR dem AG verpflichtet und nicht die Vertretung der AN. Gruß Dola

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