W.A.F. LogoSeminare

krankheit Bedingte kundigung

S
sabah
Jan 2018 bearbeitet

hallo-zusammen- ganz wichtige frage- möchte wissen-wann ein krankheit bedingte kundigung rechtfertig ist ?? es gibt voraussetzungen beispiel-

erste jahr krank tagen- 30 bezahlte krank tage zweite jahr -45
dritte jahr 70 aber negative dignose nicht vorliegt- darf der arbeitgeber den MA Rechtfertig kundigung aussprechen ??

ICH DANKE EUCH ALLEN- fur ein richtige antwort- sabah 25.05.2009

4.40104

Community-Antworten (4)

D
DonJohnson

24.05.2009 um 21:53 Uhr

Wenn die Prognose nicht negativ ist, ist es eine Frechheit überhaupt kündigen zu wollen vom AG. Weiterhin sollten mal die Arbeitsbedingungen überprüft werden... Vielleicht liegt hier das Problem des hoehn Krankenstandes...

Frei nach dem Motto: "... Der Betriebsrat schlägt deshalb vor, die Vorgaben des Gesetzgebers in den Arbeitsschutzbestimmungen umzusetzen und im Unternehmen Geltung zu verschaffen. Dazu ist insbesondere die beteiligungsorientierte Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG erforderlich. Deshalb schlägt der Betriebsrat vor, eine Betriebsvereinbarung zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes abzuschließen. Die Rechtsgrundlage für die Einbeziehung des Betriebsrates ergibt sich durch die BAG-Beschlüsse vom 8.6.2004 (1 ABR 4/03 bzw. 1 ABR 13/03). Eine Ausarbeitung der Geschäftleitung erwarten wir zur Durchsicht in Kürze..."

K
Kriegsrat

24.05.2009 um 21:57 Uhr

@ sabah

google mal "krankheitsbedingte kündigung"

unter den von dir geschilderten umständen wird der AG wohl nicht damit durchkommen, falls eine kündigungsschutzklage erhoben wird

D
diealte

24.05.2009 um 23:35 Uhr

Hallo,

erst einmal der Hinweis, kündigen darf der AG ob in einem Kündigungsschutzprozess die Kündigung nicht wegen Sozialwidrigkeit vom Gericht als unzulässig angeshen wird wäre die Frage.

Leider wurden keine Angaben genacht welche Gründ efür die AU vorlagen? Immer die gleichen Gründe für die AU? Anzahl der MA im Betrieb?Man kann hier auf Grund Steigerung der AU-Tage 20, 45, 70 möglicher Wiese doch eine negative Prognose vermuten, je danach was die Gründe der AU waren.

Bei einer solchen Steigerung der AU-Tage könnte in einem kleine Betrieb das leider doch ein Kündigung gerechtfertig sein, besonders wenn in diese, Jahr (das 4. Jahr in Folge) ggf. 50 -100 AU Tage zu erwarten sind. Hier spielt dann ja auch das Thema wirtschaftliche Zumutbarkeit der AU-Tage für dfen AG mit.

K
klinik

25.05.2009 um 08:22 Uhr

Hat der AG Maßnahmen des betrieblichen Éingliederungsmanagements gemacht?

Ihre Antwort