Erstellt am 08.11.2018 um 09:41 Uhr von celestro
Wenn Ihr eine Betriebsvereinbarung habt, die dem AG dieses "Handeln" erlaubt, kann er das machen. Ansonsten nicht einseitig anordnen mMn.
Erstellt am 08.11.2018 um 09:44 Uhr von Mercyful
Die MA sollten dem Arbeitgeber mal klar machen, dass sie einen vertraglich geschuldeten Anspruch auf Arbeit bis Ablauf der Kündigungsfrist haben und somit einer (widerruflichen/unwiderruflichen ??) Freistellung widersprechen.
Hat der BR denn den Kündigungen widersprochen oder zugestimmt?