Befugnisse eines Ausschusses
Hallo, ich bin Nachrücker in einem 9er BR-Gremiums ! Wir treffen uns alle 14 Tage zu den Sitzungen. Dazu wurde ein Ausschuss aus 5 Personen gewählt der sich dann ebenso alle 14 Tage dazwischen trifft. Dieser Aussschuss hat die gleichen Entscheidungsbefugnisse wie das 9er Gremium....ob Kündigungen, Einstellungen oder Gehaltsabsprachen zustimmen, aber auch Beschlüsse fassen und BV´s abschliessen ! Ich finds komisch, da hier doch schon eine Mehrheit von 3 Personen entscheiden dürfen, aus meiner Sicht aus dem BetrVG sollte es doch auch gar nichtso sein ?!... Wie findet Ihr das? Recht?
Community-Antworten (5)
23.05.2020 um 16:20 Uhr
Ist das der Betriebsausschuss? Der hat zwar bestimmte Aufgaben und man kann ihm sicher eine Menge übertragen. Aber wenn der "Gesamt-BR" dann völlig überflüssig ist, läuft mMn etwas schief.
23.05.2020 um 17:26 Uhr
Was der Ausschuss für Befugnisse hat, muss mit absoluter Mehrheit der Stimmen vom BR beschlossen werden und schriftlich niedergelegt werden. Betriebsvereinbarungen darf nur der BR selbst beschließen. Siehe auch www.bzo-wissen.de
23.05.2020 um 19:51 Uhr
Der Betriebsausschuss sollte nach dem, was ich nachlesen konnte, die " Geschäfte ' des BR aufrechterhalten ! Aber Entscheidungen sollten doch von allen gemeinsam getroffen werden !
23.05.2020 um 20:03 Uhr
Ich bin bisher an die Unterlagen über Kompetenzbefugnisse des Ausschusses nicht ran gekommen, aber vor einigen Tagen wurde ich informiert, das der Arbeitgeber gestoppte Wechselschichten wieder aktivieren möchte. Die Schriftführerin ( auch im Ausschuss ) gab mir die Info , dass wir da nicht zusammen kommen brauchen, der Ausschuss kann das ja auch ! Ich finde das ist schon zuviel, da werden die anderen 4 Mitglieder übergangen?!
25.05.2020 um 11:15 Uhr
Ist euer BRV schon mal zu einer Schulung über das BetrVG weggewesen? Dann sollte er das dringend nachholen. Besser noch wäre es, das ganze Gremium zu schulen.
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