Erstellt am 07.05.2009 um 12:45 Uhr von pitsieben
Hallo mikiblue,
auch nach einer Aussteuerung bleibt der Kollege Arbeitnehmer der Firma und auch Mitglied im BR.
Aber "arbeitsunfähig" heißt ja nicht auch "amtsunfähig".
Der BR-Vors. sollte nachfragen, ob der Kollege trotz seiner Krankheit, nach Rücksprache mit seinem Arzt, an den Sitzungen teilnehmen könnte.
Erstellt am 07.05.2009 um 12:55 Uhr von mikiblue
Danke für die schnelle Antwort werde ich machen.
Erstellt am 07.05.2009 um 13:50 Uhr von mainpower
@pitsieben,
mehr Sinn macht aber die Teilnahme des Ersatzmitglieds da er doch näher an der Basis ist wie der leider langzeiterkrankte Kollege.
Dass ein erkranktes BR-Mitglied auf Wunsch an den Sitzungen teilnehmen kann ist zwar richtig, aber Sinnvoll?
Gerade bei einer Langzeiterkrankung.
Erstellt am 07.05.2009 um 13:59 Uhr von pitsieben
@mainpower,
es wurde gefragt, ob das BR-Mtgl. an den Sitzungen teilnehmen kann.
Ich habe nur einen Weg aufgezeigt, wie man dieses regeln kann.
Ob es Sinn macht, muss sich der BR fragen.
Erstellt am 08.05.2009 um 08:12 Uhr von kikki
Wir haben dasselbe Problem allerdings gleich 2-fach. Eine Kollegin arbeitet auf die Rente hin (krank seit April 07)und lehnt jeglichen Kontakt zu uns u.d. Geschäftsleitung ab (Gründe sind uns nicht bekannt) u. die andere Kollegin fällt nach einem schweren Unfall für lange Zeit(schon seit Juni 08) aus. Wir laden jeweils die Ersatzmitglieder ein so wie es das Gesetz vorsieht.
Außerdem macht es mehr Sinn einen Kollegen i.d. Sitzung zu haben der aktiv im Betrieb ist und auch weiß um was es geht.
Amtsniederlegung warum, es geht auch so.
Kikki