Erstellt am 06.05.2009 um 13:12 Uhr von Lohengrin
Ich gehe davon aus das der Vertrag befristet ist, in diesem Fall kann man sich in den BR wählen lassen. Allerdings gilt der Kündigungsschutz nur bis Ende der Befristung, falls die nicht Verlängert wird.
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 06.05.2009 um 13:19 Uhr von MonaLisa
@Skyswelt,
und manchmal denke ich, dass dies so auch in Ordnung ist. Deine Frage beweist es mir mal wieder...
Denn wenn du dich nur aufstellen lassen willst um in den Genuss des Kündigungsschutzes zu kommen, solltest du es doch besser bleiben lassen!
Erstellt am 06.05.2009 um 13:24 Uhr von Rapper
Ein Zeitvertrag, also eine Befristung, endet mit Ablauf und bedarf keiner Kündigung.
Wenn Ende, dann Ende.
Davor schützt auch nicht die Mitgliedschaft im BR.
MfG