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Was nun - Der BR tritt trotz Unterschriftenlisten nicht zurück?

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Martinius
Jan 2018 bearbeitet

Der BR tritt trotz Unterschriftenlisten nicht zurück...Die Belegschaft hat mit 75% für einen Rücktritt bzw. Neuwahlen votiert. Dem BR wurde die Uliste persönlich übergeben.Nach der BR Sitzung wurde mitgeteilt daß man nicht zurücktritt.

Was nun... ?

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Community-Antworten (15)

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DonJohnson

04.05.2009 um 17:32 Uhr

Dann geht ihr entweder zum Arbeitsgericht (die Gründe für eine Absetzung müssen aber erheblich sein - siehe dazu auch § 23 BetrVG) oder ihr wartet - in 2010 sind Neuwahlen!!!

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DerAlteHeini

04.05.2009 um 17:36 Uhr

Martinius Wenn der BR nicht zurücktreten will, dann ist es so.

Es gibt für die Belegschaft die Möglichkeit einen Antrag gem. § 23 BetrVG beim Arbeitsgericht zu stellen. Um den BR erfolgreich seines Amtes zu entheben, bedarf es nicht nur der benötigten Unterschriften, sondern auch die Darlegung beweisbare Verletzung von gesetzlichen Pflichten.

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DonJohnson

04.05.2009 um 17:40 Uhr

@DerAlteHeini Nun, § 23 Abs 1 sagt hier was anderes - wie soll man sonst das "mindestens ein Viertel..." nachweisen? Mit 75% sind sie aber locker dabei!

@Martinus Wegen welcher groben Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten wollt ihr euern BR denn absetzen?

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monalisa

04.05.2009 um 17:53 Uhr

@DJ, so ab und zu hat der alte Mann auch mal recht.....
Guck mal! § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. (.....)

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Martinius

04.05.2009 um 17:57 Uhr

Hallo Don,

wegen §43 sowie anderer Masiven Verstößen... ich weiß das ein grober Verstoß ausreicht... aber nach Recherche einiger Vorkommnisse hat sich das eine oder andere aufgebaut. Der BR hat nun eilligst eine Betriebsversammlung einberufen (was ein Wunder) und möchte die Liste Thematisieren. Nach Auskunft des amtierenden BRV hätten wohl MA nur aus Solidarität unterschrieben ohne jedoch genau zu wissen was sie tun.Laut Auskunft des BRV könnten Listen geschrieben werden soviel das das Schlafzimmer tapeziert werden könne... der BR sei gewählt und Ende. Eine äußerst fragwürdige Argumentation...

Martinius

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DonJohnson

04.05.2009 um 17:58 Uhr

@ML Ja, eigentlich war ich ja seiner Meinung! bedarf es nicht nur der benötigten Unterschriften Hier habe ich gelesen "bedarf es nciht der benötigten Unterschriften" Darum ja auch meine dem entsprechende Antwort ;-)))

Hmmm, entweder habe ich meine Kontaktlinsen noch nciht gereinigt, oder da stand eben noch etwas anders ;-)))

Sollte ersteres der Fall sein, entschuldige ich mich in aller Form. Gell DerAlte Heini ;-)))

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DonJohnson

04.05.2009 um 18:05 Uhr

@Martinus Ok, der 43er wird da gerne mal genommen, da viele Gremien gegen diesen verstoßen. Was ein Gericht hierzu sagen wird, das steht in den Sternen, da es ja auch den Abs 3 dieses § gibt. Wenn die AN aber nachweisen können, dass das Gremium trotz des Begehren der AN nach Abs 3 keine BetrVS einberufen hat, sind die Chancen besser. Ansonsten empfinde ich es als gefährlich eine Amtsenthebeung auf den 43er zu berufen. Der Schuß könnte nach hinten los gehen (auch die Betriebsgröße ist nciht außer Acht zu lassen. Bei 21 AN könnte der Richter das als nciht so groben Pflichtverstoß darstellen.

Gib mal ein paar andere Verstöße zum guten bitte.

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Martinius

04.05.2009 um 18:33 Uhr

@ Don

Da die Verstöße ja allem Anschein nach nur vor dem ArbG zählen werde ich es mir ersparen. Vielmehr bin ich empört über die Aroganz des BR. Die Mehrzahl der Beschäftigten wünschen eine Neuwahl. Alleine der politische Wille der Belegschaft ...und dann der Zweifel an der Mündigkeit der Unterzeichner auf der Liste... Wer jetzt sich von diesem BR vertreten fühlt ? Ich bin sehr aufgewühlt, ich bitte meine Emotionalität zu entschuldigen.

Martinius

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monalisa

04.05.2009 um 18:46 Uhr

@Martinius, es lässt sich nicht überlesen, dass dich das alles sehr beschäftigt. Aber es gibt ein Betriebsverfassungsgesetz und auch das gilt für die Belegschaft, nicht nur für den Betriebsrat...

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DonJohnson

04.05.2009 um 18:49 Uhr

@Martinius Klar, ich kann deine "aufgewühltheit vielleicht sogar verstehen, aber du mußt dich damit abfinden (und es auch einsehen), dass der Gesetzgeber für diese hohen Hürden auch einen Grund sieht (und bei emotionslosem Nachdenken auch du). Der BR kann nciht einfach abgesetzt werden, nur weil sie vielleicht auch mal eine Entscheidung fällen, die nciht allen AN gut gefällt. Es ist halt so im Leben - Ein BR regelt sozusagen das Kollektiv. Dass man es nciht jedem Recht machen kann, ist dabei unumgänglich. Und davon mal ab, will der Gesetzgeber auch keine Kurzschlußhandlungen der Belegschaft! Was wäre denn wenn ihr euern BR absetzen könntet - jetzt? Was hätte das in der jetzigen Situation für Vorteile? Wenn ihr doch so viele seid, die unzufrieden sind, dann stellt eine weitere Liste für 2010 auf und macht es besser.

Nach meiner Erfahrung machen sehr viele Gremien NUR den Fehler, die Öffentlichkeitsarbeit zu vernachlässigen. Unseres will ich da nciht einmal ausschließen. Aber auch das gehört zu einem Lernprozess des Gremiums. Einiges muß sich halt erst einspielen...

Aber nun mal Butter bei die Fische...

Was haben sie denn noch ales so gemacht, wie groß ist das Gremium und wie lange so im Durchschnitt im Amt? Besuchen die BRM Forbildungen oder machen sie eigentlich nichts? Geht ihr AN zu den Sprechstunden, unterstützt ihr eure BRM oder zieht ihr den Schwanz ein wenn sie euch helfen wollen?

Wie ist die Kommunikation zwischen BRM und AN? Vertrauensvoll oder nach dem Motto "wenn man jetzt seieht, dass ich zum BR gehe, bin ich eh unten durch..."

Auf diese Frage könntest du mir Antworten geben. Das wäre doch interessant zu wissen...

Ich suche jetzt nciht die Schuld bei den AN, kann auch den BR nicht verteidigen, da ich nciht weiß, was ihr dem Gremium noch so vor werft. Nur zu "verteufeln" halte ich aber für falsch. Da müßte man wirklich sehen, was bei euch genau im Argen liegt!

Meine momentane Einschätzung ist aber, dass es nciht sooooooo schlimm sein kann, weil ansonsten hättet ihr den Gang zum Arbeitsgericht gemacht!

Zeige mir, dass ich Unrecht habe und komm jetzt nciht mit dem Spruch, dass "die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt", das ist nämlich in Bezug auf BRM erstmal falsch. Wenn du dieses Forum etwas verfolgst, wirst du zu der gleichen Meinung kommen - glaube mir!

Bitte gebe mir ein paar Antworten.

Gruß DJ

P.S. Und komm erst mal runter - emotional schreiben ist schön und gut, hilft aber nciht wirklich ;-)))

Nachtrag: Mit "Arroganz" hat das in meinen Augen wirklich ncihts zu tun...

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paula

04.05.2009 um 19:39 Uhr

kenne gerade einen Fall bei dem sich auch mehr als 1000 MA an einem Verfahren nach § 23 BetrVG beteiligen. Das ist für den BR sicher nicht toll und er hat massiven Druck. Es ist die Frage ob er das durchhält und ein BR sollte sich einmal fragen ob er auf Grund eines solch wackeligen Rückhalts in der Belegschaft weitermacht. Kann ich MA vertreten die mir nicht vertrauen?

Was das Verfahren nach § 23 BetrVG angeht: das bringt letztlich nichts! Bis zur Neuwahl 2010 wird dieses Verfahren niemals rechtskräftig abgeschlossen sein....

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DonJohnson

04.05.2009 um 19:45 Uhr

Nun, paula, klar ist das unschön, wenn eine solch große Menge wie hier dem BR nciht vertrauen. Die Frage ist aber wieso das so ist. Ich halte ja nciht zum BR, aber als Weg die BetrVS zu sehen und dieses hier anzubringen.... Wenn die Verstöße wirklich eklatant sind, denke ich würde die Belegschaft das machen und durch ziehen, wie in deinem Fall. Darum wollte ich ja näheres wissen - leider bekomme ich auf meine Fragen keine Antwort :-(

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DerAlteHeini

04.05.2009 um 21:47 Uhr

Martinius Ein Vorhaben den BR aufgrund einer Unterschriftenliste loszuwerden, ist nicht so einfach, auch wenn es einige im Forum so darstellen. Gehen wir doch kurz ins Detail. Was haben denn die 75 % der Belegschaft überhaupt unterschrieben? Welche Vorwürfe werden dem BR gemacht? Sind die Vorwürfe beweisbar? Wer wird bevollmächtigt die Klage zu führen. Wurde von jedem Unterzeichner auch ein entsprechende Vollmacht unterzeichnet. Soll ein Fachanwalt zugezogen werden. Wer soll denn Anwalt beauftragen? Usw, usw.

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DonJohnson

04.05.2009 um 21:52 Uhr

@DAH Na, ich hoffe, du mienst nciht mich - ansonsten hättest du nämlich auch nciht richtig gelesen ;-)))

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Martinius

05.05.2009 um 09:13 Uhr

@Don Moin .... nach einer durchdachten Nacht bin ich wieder etwas runtergekommen und werde deine Fragen beantworten.

Der BR setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen. Fortbildungen werden keine Besucht.Sprechstunden gibt es keine.Komunikation zwischen AN und BR wird ,wenn überhaupt auf dem Schriftwege erledigt.Im übrigen wird die Art der Kommunikation auch gegenüber dem ARgeber favorisiert.Nach Rücktritt des ehemligen BRV (kompletter Rücktritt)war das Gremium der Meinung den stellv.BRV kommisarisch zu besetzen.Auf Druck des Arbeitgebers wurde im dritten Anlauf(Anzahl Sitzungen) ein BRV gewählt.Auf Druck des Arbeitgebers wird nunmehr eine Betriebsversammlung durchgeführt.Laut dem neuen BRV,will man dies recht schnell über die Bühne bringen.Er persönlich könnte sich vorstellen zurückzutreten wird dies aus solidarischen Gründen jedoch nicht tun.

Die letzte BRversammlung hat im Juli 2007 stattgefunden.Seither keine Information des BR über sein tun.Wöchentliche Sitzungen des BR mit mindestdauer 1,5-2 Stunden.

Was die Frage des bestreitens eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens anbetrifft muss ich ganz klar sagen,daß ich und andere im Nachgang weiter mit den Kollegen arbeiten dürfen. Ob differenziert werden kann zwischen Job und BR Arbeit lasse ich bewußt offen.

Noch Fragen Don ?

Martinius

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