Erstellt am 01.05.2009 um 10:01 Uhr von ridgeback
@SpongBob,
Mund halten. Oder gehört Klatsch und Tratsch zu den Aufgaben des BR?
Erstellt am 01.05.2009 um 10:18 Uhr von SpongBob
Erstellt am 01.05.2009 um 10:19 Uhr von SpongBob
Spaß beiseite - Es geht um eine delikate Angelegenheit. Ein MA ist trotz Aufforderung 1 Stunde zu früh zur Arbeit erschienen und soll diese Stunde jetzt nicht bezahlt bekommen. Kann ich das so einfach ignorieren?
Erstellt am 01.05.2009 um 10:21 Uhr von MonaLisa
@SpongBob,
solche Kollegen wären besser dran, wenn sie ihre Klappe halten würden! In meinen Augen ist das einfach unqualifiziertes daherquatschen und ein - sich wichtig machen wollen!
Streich den *Hinweis* des Kollegen aus dem Gedächtnis! Und im Gremium hat das mit Sicherheit nix zu suchen...
Erstellt am 01.05.2009 um 10:22 Uhr von DonJohnson
Wußte der AG davon und hat dieser das geduldet?
Erstellt am 01.05.2009 um 10:23 Uhr von SpongBob
@DonJohnson
Was meinst Du?
Erstellt am 01.05.2009 um 10:24 Uhr von ridgeback
@SpongBob,
nimm den Rat von Mona an und gut ist.
Erstellt am 01.05.2009 um 10:24 Uhr von MonaLisa
@SpongBob,
wie jetzt?
"trotz Aufforderung 1 Stunde zu früh"??
War die Stunde angeordnet oder wurde ihm/ihr verboten früher zur Arbeit zu kommen?
Erstellt am 01.05.2009 um 10:25 Uhr von DonJohnson
Ich sehe das nicht ganz so wie ridgeback und ML.
Wußte der AG, dass der eine MA eine Stunde früher kommt und hat diese Mehrarbeit geduldet und nciht untersagt? Das meine ich! Ich möchte mehr Infos...
Erstellt am 01.05.2009 um 10:26 Uhr von DonJohnson
Aufforderung durch wen? den BR?
Erstellt am 01.05.2009 um 10:38 Uhr von DonJohnson
Wenn der MA Festarbeitszeiten hat, dann ist das erst mal so. Die Frage ist aber, ob es für die Aussage des Vorgesetzten Zeugen gibt und ob eine Zeiterfassung existiert. Spätestens dann muß der AG davon wissen (je nachdem natürlich wann er einstempelt).
Die Frage ist, ob der Vorgesetzte wirklich bestimmen darf, ob er früher anfängt oder nciht. Könnte er rein theoretisch auch eigenmächtig bestimmen, dass der Kollege früher aufhören darf (ohne Lohnausfall)?
Weiterhin ist es doch gar nciht sicher ob der MA überhaupt arbeitet.
Wenn also der MA den es angeht sich dem Gremium gegenüber nicht äußert, solltest du deine Infos in der Tat einfach vergessen.
Erstellt am 01.05.2009 um 10:46 Uhr von SpongBob
Danke an alle! und welche Information (hähähä! schon vergessen)
Erstellt am 01.05.2009 um 10:49 Uhr von DonJohnson
Worüber schreibst du gerade??? ;-))))))))) Wofür dein Dank? ;-)))))))))
Erstellt am 01.05.2009 um 10:59 Uhr von SpongBob
Zeit zum Frühstücken! Mein Gehirn fühlt sich schon ganz leer an! Ich wünsche allen einen schönen 1. Mai - Tag der Arbeit -