W.A.F. LogoSeminare

Wie Ausschüsse beauftragen

1
18301
Mai 2020 bearbeitet

Hallo

Im Gesetz steht das Ausschüsse schriftlich zu beauftragen sind. Nun sind meine Kollegen der Ansicht es reicht: Der Betriebsrat beschließt einen Personalausschuss. Ich denke es muss konkreter sein, es muss beschrieben werden was dieser zu tun hat?

Wo finde ich dazu was, Urteile?

Danke.

Gruss aus Hessen.

37207

Community-Antworten (7)

K
krambambuli

04.05.2020 um 10:03 Uhr

Im Kommentar zum § 28 BetrVG würde ich mal sagen. Www.bzo-wissen.de

S
stehipp

04.05.2020 um 10:16 Uhr

§28 Abs. 1 "Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen. " Von einer Schriftform steht hier allerdings nichst. Es muss allerdings ein BR-Beschluss vorliegen, der im Protokoll schriftlich festgehalten wird (sogesehen Schriftform). Und dieser Beschluss sollte so eindeutig formuliert sein, dass im Nachgang keine Differenzen über den Inhalt entstehen können. Demnach sollte hier festgelegt werden, welche Aufgaben der jeweilige Ausschuss zu erledigen hat.

P
Pjöööng

04.05.2020 um 10:46 Uhr

stehipp, der § 28 BetrVG besteht doch nicht nur aus einem Satz! Einfach mal weiterlesen (und mitdenken).

S
stehipp

04.05.2020 um 13:41 Uhr

Viele Danke Pjöööng, dass du mich in deiner gewohnt herablassenden Art darauf hinweist. Wobei, auf was willst du mich eigentlich hinweisen? Es wird mittels BR-Beschluss ein Ausschuss gebildet. Habe ich geschrieben. Es können ihm Aufgaben übertragen werden. Habe ich geschrieben. Beides selbstredend schriftlich als Beschluss des Gremiums. Ich habe es nur um den Zusatz ergänzt, dass dies möglichst präszise sein sollte. Einfach nur" alle Personalangelegenheiten" für einen Personalausschuss wäre mir eben zu wenig. Aber das kannst du in deinem Gremium ja halten wie du willst.

C
celestro

04.05.2020 um 16:34 Uhr

"dass du mich in deiner gewohnt herablassenden Art darauf hinweist."

Ist der oft der Fall, hier sehe ich das aber nicht.

"Wobei, auf was willst du mich eigentlich hinweisen?"

Das man die Schriftformerfordernis findet, sofern man den § bis ganz zum Ende liest und sich daran hält, was da steht.

P
Pjöööng

04.05.2020 um 19:08 Uhr

Zitat (stehipp): == §28 Abs. 1 "Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen. " Von einer Schriftform steht hier allerdings nichst. " ==

In Gänze lautet der erste Absatz dieses Paragraphen: "§ 28 Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse (1) Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen. Für die Wahl und Abberufung der Ausschussmitglieder gilt § 27 Abs. 1 Satz 3 bis 5 entsprechend. Ist ein Betriebsausschuss gebildet, kann der Betriebsrat den Ausschüssen Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; § 27 Abs. 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend."

Wichtig! "Ist ein Betriebsausschuss gebildet, kann der Betriebsrat den Ausschüssen Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; § 27 Abs. 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend."

Und was steht in § 27 Abs. 2 Satz 2 bis 4? " Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; dies gilt nicht für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Die Übertragung bedarf der Schriftform. Die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend für den Widerruf der Übertragung von Aufgaben."

Satz 3 lautet also "Die Übertragung bedarf der Schriftform."

Insofern ist es doch etwas gewagt zu schreiben "Von einer Schriftform steht hier allerdings nichst." Und diesen Schnitzer hättest Du Dir ersparen können wenn Du den Paragraphen bis zum Ende gelesen hättest und mitgedacht hättest was der Gesetzgeber wohl mit " § 27 Abs. 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend" gemeint hat.

Ich denke dass die Fragesteller hier von denen die regelmäßig antworten erwarten dass diese sich mit dem BetrVG auskennen, bzw. dieses zumindest interpretieren können. Und da sind solche Aussagen fatal.

1
18301

04.05.2020 um 19:43 Uhr

Alles klar. Danke für die Antworten.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Nachbesetzung des Betriebsausschusses und sonstiger Ausschüsse des BR?

Älter

Hallo Zusammen, wir sind ein BR mit 15 Mitgliedern. Im Jahre 2006 wurden bei der Konstitution die Ausschüsse des BR nach den Grundsätzen der Listenwahl und der Verhältniswahl gewählt. (nur 1 Wahlgang

Ausschüsse GBR - kann der neue GBR schriftlich erteilte Aufgabenstellungen des Vorgänger-Gremiums an seine Ausschüsse,ohne erneuten Beschluss einfach so für seine Ausschüsse übernehmen?

Älter

Einen schönen Abend in die Runde. Hatte heute Nachmitag schon mal die Frage gestellt und Lotte und Kölner waren strebend bemüht. Sind jedoch um Haaresbreite am Ziel vorbei. Hier die Frage nochmals

Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter wollen ihr Amt nieder legen. ABER

Älter

Können Sie auch Automatisch sämtliche Ausschüsse Auflösen lassen und das nur, weil sie unbedingt in mindestens eins der Ausschüsse rein wollen? Vorher haben sie sich erfolgreich um jedes andere Amt ge

Neuwahl von Mitgliedern für die Ausschüsse

Älter

Hallo zusammen Ob mein Anliegen hier vollkommen richtig plaziert ist weiß ich nicht, aber ich versuche es mal - Es geht um die vollständige Neubesetzung aller unserer Ausschüsse bei uns im Gremium.

Besetzung der Ausschüsse

Älter

Meine Fage betrifft die Besetzung der einzelnen Ausschüsse im BR durch die Hondt oder auf gutwillen der BR Mehrheit. Wir haben 37 Mandate im Betrieb alle Freigestellt 4 Mandate fallen davon auf uns.