Erstellt am 27.04.2009 um 08:41 Uhr von kriegsrat
der betriebsrat beschließt, daß ein anwalt und welcher anwalt ihn vertritt
und ob der jetzt 50, 200 oder noch weiter weg residiert, ist erstmal egal
wenn der BR der meinung ist, daß gerade dieser rechtsanwalt am geeignetsten wäre, ihn zu vertreten, dann ist das halt so
und der AG wird hierbei schon mal gar nicht gefragt
(außer bei beschluß nach § 80, wo es eine zustimmung des AG braucht, die man jedoch mit geeigneter argumentation vom arbeitsgericht ersetzen lassen kann)
Erstellt am 27.04.2009 um 10:03 Uhr von paula
lieber kriegsrat
ganz so einfach ist es aber dann doch nicht. Sicher muss der BR den AG nicht fragen (außer bei § 80 Abs. 3 BetrVG), aber nach § 40 BetrVG hat der AG nur notwendige Kosten zu tragen. Bei der Beauftragung eines auswärtigen Anwalts gilt daher, dass der AG die dadurch verursachten Mehrkosten nur tragen muss, wenn ein ortsansässiger Anwalt mit angemessenen arbeitsrechtlichen Kenntnissen nicht gefunden werden kann (vgl. auch Richardi § 40 Rn 28)
Erstellt am 27.04.2009 um 19:21 Uhr von parasiebenundachtzig
Hallo Paula, Hallo Kriegsrat,
vielen Dank für Eure Antworten.
Schlauer bin ich jetzt aber leider auch nicht, weil die beiden Antworten stark voneinander abweichen.
Wenn ich micht richtig erinnere, ist Richardi ein Kommentar, der von der Arbeitgeberseite häufig zitiert wird.
Tendenziell würde ich mich deshalb der Meinung des Kriegsrats anschließen und bei der Kontaktaufnahme den Anwalt 'meines Vertrauens' auf dieses Punkt aufmerksam machen.
Es gibt ja Rechtsanwälte die bundesweit die Interessen der BR vertreten. Und diese Spezialisten könnte ja jeder AG einfach ablehnen, wenn Richardi recht hätte und den BR
auf einen Anwalt vom Dorf verweisen, der eine Wochendschulung besucht hat und sich nun Fachanwalt für Arbeitsrecht nennen kann.
Sicherer würde ich mich natürlich fühlen, wenn diese Frage schonmal von einem ArbG oder LAG entschieden worden wäre.
Erstellt am 27.04.2009 um 19:31 Uhr von DonJohnson
@parasiebenundachtzig
Nun, aber eigentlich hast du dir doch gerade selbst die Antwort gegeben! Nehmt doch den Anwalt eures Vertrauens und wartet ab was der AG macht! Vielleicht kommt es zu dem von dir gewünschten Richterspruch. Ich befürchte aber, dass euer AG ncihts gegen die von euch getroffene Wahl machen wird.
Nun, manchmal andere Kommentare zu haben könnte durchaus einen gewissen Charm in sich bergen! Der DKK ist ja bekanntlich extrem AN lastig. Also mal die "andere Seite" zu lesen ist duchaus legitim und könnte helfen. Ich persönlich favorisiere den Fitting - auch etwas AN lastig aber nciht so wie DKK. Aber jedem das seine!
Halte uns auf dem Laufenden...
Gruß
DJ
Erstellt am 27.04.2009 um 19:56 Uhr von parasiebenundachtzig
@DonJohnson
unser Arbeitgeber will natürlich unbedingt vermeiden, daß der BR von einem Rolf Oetter vertreten wird und treibt insofern seine Spielchen.
Erstellt am 27.04.2009 um 20:01 Uhr von DonJohnson
Mal ganz ehrlich - dann lass ihn doch spielen - ist sein Geld ;-))) Du mußt aber die Worte von kriegsrat und paula bedenken. Dann ist alles gut!
Erstellt am 27.04.2009 um 21:07 Uhr von peanuts
"kann der BR, wenn er eine Angelegenheit beim Arbeitsgericht klären möchte, einen Rechtsanwalt frei wählen"
Was will denn der BR beim Arbeitsgericht klären?
Erstellt am 28.04.2009 um 09:36 Uhr von paula
also wenn ich AG wäre würde ich mich über eine Vewrtretung von Herrn Oetter freuen... denn dann habe ich richtig gute Chancen als AG...
Richardi ist sicher kein AG-Kommentar. § 40 BetrVG kommentiert z.B. Thüssing der die Gewerkschaften in dem Tarifstreit mit der Bahn vertreten hat.
§ 40 BetrVG gibt eine Grenze bei der freien RA-Wahl. Das ist sicher. Es kommt halt drauf an wie es der BR begründet....