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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sitzungsprotokolle

H
Helmi
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag zusammen, ich habe eine Frage zum Thema Sitzungsprotokolle. Wie ist das bei Euch mit den Sitzungsprotokollen? Legt Ihr die auf einem Server ab und/ oder werden die regelmäßig vorgelesen. Bei uns werden die Protokolle im BR-Büro wo nur der Vorsitzende einen Schlüssel hat im Ordner abgeheftet und irgendwann in einer Sitzung als Sammlung vorgelesen. Wie soll ich mich nach 14 Tagen oder 3 Wochen an alles erinnern? wäre ich euch sehr dankbar

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Gruß Helmi

1.186010

Community-Antworten (10)

A
AlterMann

31.07.2016 um 15:00 Uhr

Wir schreiben unsere Protokolle während der Sitzung, sie sind dann auf dem BR-Server gespeichert, jedes BRM hat darauf Zugang. Bei der Einladung (Email) zur nächsten (wöchentlichen) Sitzung wird das Dokument angehängt. IN der Sitzung wird gefragt, ob jemand noch Änderungswünsche hat.

H
Helmi

31.07.2016 um 15:11 Uhr

Geschrieben wird das Sitzungsprotokoll auch direkt in der Sitzung vom BRV. Einen eigenen Server haben wir auch wo BR-Mitglieder zugriff haben. Aus Datenschutzgründen will man die Protokolle darauf nicht ablegen, was ich allerdings nicht verstehe

B
blackjack

31.07.2016 um 15:22 Uhr

wo nur der Vorsitzende einen Schlüssel

Allen BRM steht ein Schlüssel zu.

G
gironimo

31.07.2016 um 20:11 Uhr

siehe auch § 34 Abs. 3 BetrVG: "Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen".

Da muss wohl bei Euch etwas geschehen - mit dem Zugang zum Büro.

Wie soll ich mich nach 14 Tagen oder 3 Wochen an alles erinnern? wäre ich euch sehr dankbar<

Ich mache mir immer auch eigene Notizen.

H
Helmi

31.07.2016 um 20:28 Uhr

Bei uns ist es folgendermaßen. Der Firmenhauptsitz ist B-W, wir haben verschiedene Standorte. Ich wäre zum Beispiel aus dem Saarland und nach Aussage des BRV kann man ja jeder Zeit bei dem BRV im "sogenannten BR-Büro" vorbei kommen und Einsicht nehmen, nur wenn ich was nachlesen will müsste ich jedes mal nach B-W fahren um nach zusehen. Da würde ich es doch für besser halten die Protokolle auf dem BR-Server abzulegen.

N
nicoline

01.08.2016 um 13:19 Uhr

Einen eigenen Server haben wir auch wo BR-Mitglieder zugriff haben. Unverständlich, wenn das Protokoll dann dort nicht abgelegt wird und erst recht, wenn die BRM so weit auseinander sind. So, wie du das hier schilderst, wirkt es wie Schikane. Was wird denn überhaupt auf dem BR Server abgelegt?

H
Helmi

01.08.2016 um 13:24 Uhr

Also zur Zeit ist da absolut nichts aktuelles

N
nicoline

01.08.2016 um 13:42 Uhr

Wozu braucht man dann einen eigenen BR Server? Doch genau, um den Datenschutz zu gewährleisten. Ich würde ein Gespräch mit dem BRV führen. Wie sehen das denn die anderen BRM diese Angelegenheit? Es gibt doch sicher noch mehr, die weiter weg sind?

H
Helmi

01.08.2016 um 13:49 Uhr

das ist schon etwas schwierig hier zu erklären. Der BR stellt sich aus 5 listen zusammen, wobei die Mehrheitsverhältnisse da nicht so geklärt sind. Wir sind ein 11er Gremium, wobei also mit Sicherheit ein großer teil das auch so sieht und der BRV es versteht viele auf seine Seite zu ziehen.

N
nicoline

01.08.2016 um 14:22 Uhr

  • Der BR stellt sich aus 5 listen zusammen,* bunte betriebliche Vielfalt, grundsätzlich ja nicht schlecht, scheint bei euch aber nicht wirklich gut zu sein.

wobei also mit Sicherheit ein großer teil das auch so sieht und der BRV es versteht viele auf seine Seite zu ziehen. Na gut, dann gib deinem BRV und dem Rest der "hörigen" Mannschaft mal das Nachfolgende zu lesen und lass durchblicken, wenn du gewillt bist, soweit zu gehen, dass du dein Recht notfalls mit rechtlichem Beistand durchsetzen wirst. Vielleicht wirkt es auch, wenn du mal andeutest, dass du das als Behinderung der Betriebsratsarbeit ansiehst und, dass es dafür Regeln im BetrVG gibt!

BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) Wedde, § 34 BetrVG, II. Die Sitzungsniederschrift

RN 8 Die Sitzungsniederschrift ist unverzüglich nach der Sitzung anzufertigen; sie muss den BR-Mitgliedern spätestens mit der Einladung zur nächsten Sitzung zugeleitet werden oder zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Nähere Einzelheiten kann die Geschäftsordnung regeln.

Wedde, § 34 BetrVG, III. Aushändigung der Sitzungsniederschrift; Einwendungen

RN 16 Die BR-Mitglieder haben Anspruch auf Aushändigung einer Abschrift oder Fotokopie der Sitzungsniederschrift, wenn sie diese für ihre Tätigkeit benötigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn zu Beginn der Sitzung abgefragt wird, ob es Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gibt, da eine qualifizierte Aussage hierzu die vorherige Kenntnis erfordert. Die BR-Mitglieder müssen die notwendige Vertraulichkeit wahren und sind deshalb nicht berechtigt, die Sitzungsniederschrift eigenmächtig an Personen außerhalb des BR-Gremiums (insbesondere an Vertreter des AG) weiter zu leiten. Mit Blick auf die vielfältigen Aufgaben ist eine weite Auslegung der Notwendigkeit (der Aushändigung, Anmerkung nicoline) geboten. Die übrigen Sitzungsteilnehmer, wie JAV, Schwerbehindertenvertretung oder Sachverständige, haben keinen Anspruch auf Aushändigung einer Abschrift oder Fotokopie der Sitzungsniederschrift. Die Aushändigung ist jedoch zulässig und grundsätzlich zweckmäßig, es sei denn, in der Niederschrift sind Aussagen des AG zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen enthalten.

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