Hallo zusammen.

Ich hätte mal eine allgemeine Frage, die den Wahlvorstand und die BR-Wahl betreffen.

Was passiert, wenn am Wahltag X plötzlich und unerwartet nur noch ein Wahlvorstandmitglied anwesend ist?! Das zweite und dritte Wahlvorstandsmitglied sind krank...Ersatzmitglieder gibt es leider nicht.

Wie ist hier die rechtliche Handhabe? Kann die Wahl trotzdem stattfinden und / oder wäre sie dann anfechtbar?

Danke vorab für eure Hilfe!