Erstellt am 09.04.2009 um 11:22 Uhr von fuxx
Hallo,
ein ganz klares NEIN! Wie die Wahl durchzuführen ist, regelt die Wahlordnung.
Ich halte es für absurd, gerade mit der GL eine BV zum Thema Wahl abzuschließen. Die Wahl ist ganz alleine die Willenserklärung der MA.
Also bitte, Wahlordnung durchlesen und danach handeln. Alles andere geht nicht und wäre anfechtbar. Holt euch Hilfe bei der Gewerkschaft.
Erstellt am 09.04.2009 um 11:36 Uhr von Immie
@sandmann
Der einzige Weg zur Personenwahl ist, wenn es nur eine einzige Liste gibt.
Erstellt am 09.04.2009 um 12:04 Uhr von Tulpe
Hey,
was haltet Ihr davon eine Betriebsversamlung zu machen und den MA´s Erklären was der Unterschied ist? Finde ich besser und dabei Erklären das bei einer Person die Wahlvorschläge eingehen. Somit habt Ihr dann hoffentlich eine Personenbezogene Wahl.
Viel Erfolg und Frohe Ostern
Tulpe
Erstellt am 09.04.2009 um 13:09 Uhr von Dr.House
Tulpe,
das schließt aber nicht aus, daß noch eine zweite Liste auftaucht.
Somit gäbe es dann doch eine Listenwahl.
Gruß Dr.House
Erstellt am 09.04.2009 um 17:45 Uhr von Kölner
@all
Was sind das für unsinnige Diskussionen?
Die Verhältniswahl ist grundgesetzlich geschützt, die Persönlichkeitswahl nicht demokratischer und WV's, die sich über Veränderungen hin zu einer Persönlichkeitswahl Gedanken machen, haben m.E. in einem selbigen nicht viel zu suchen.
Erstellt am 09.04.2009 um 20:17 Uhr von ridgeback
@all,
ergänzend zu Kölner,
einfach mal lesen, die Betriebsratswahl wird grundsätzlich nach dem Prinzip der Verhältniswahl durchgeführt siehe § 14 Abs. 2 BetrVG.
Erstellt am 09.04.2009 um 20:29 Uhr von Immie
Nun, wenn ich auf Seminaren das "Theater" zwischen den einzelnen Listen mitbekommen darf...
ist schon ein echter Gewinn für die Demokatie.
Da wird dann halt nicht der "geeignete " Kandidat BRV...sondern der Dummbax von der stärksten Liste.
Demokratisch, aber hirnrissig.
Ich gestehe...ich wurde in einer Persönlichkeitswahl gewählt:-(