Hi @ All,

vor kurzem haben einige BR-Mitglieder ihr BR-Mandat niedergelegt und wir sind unter die vorgeschriebene Anzahl BR-Mitglieder gesunken. Wir leiten somit Neuwahlen ein. Hierzu habe ich eine Frage:

Kann der BR mit der Geschäftsleitung eine Betriebsvereinbarung abschließen, worin man sich auf eine Personenwahl festlegt? Ist diese dann auch gesetzlich rechtens oder kann die Wahl dann angefochten werden?

Wir sind der Meinung, dass im zukünftigen BR nur diejenigen vertreten sein sollen, die von unseren Kolleginnen/Kollegen auch gezielt gewählt wurden und nicht jemand in den BR kommt, weil er jemanden mit auf seine Liste nimmt, der bei der Belegschaft gut ankommt bzw. bekannt ist und somit seine Stimmen "aberntet".

Ich hoffe, dass uns hier jemand weiterhelfen kann.

Ciao, frohe Ostern und danke im Voraus,
The Sandman