Ich bin im Handel beschäftig 5 Tage in der Woche mit jeweils 4 Stunden am Tag.
Wir haben aber 6 Tage geöffnet und so haben wir Mitarbeiter immer einen Tag in der Woche frei.
Unser Teamleiter teilt das immer so ein wie er will, ohne die Zeiten der Sitzung zu berücksichtigen.
So kam es das er mir meinen freien Tag gegeben hat, als wir Sitzung hatten oder mich 5 Stunden vor der Sitzung einteilt.
Ich hab immer an der Zeituhr gestochen, da dies dann als Überstunden gerechnet werden muß.

Heute hab ich erfahren das unsere BV in der Verwaltung bescheid gegeben hat, das ich in meiner Freizeit keinen Anspruch auf Bezahlung der Betriebsratstätigkeit besitze, auch wenn Sitzung sei.

Das ist doch der Oberhammer, oder hat sie da Recht.

Ich bin erst seit kurzem als Nachrücker dabei und weiß noch nicht viel darüber, aber mein Bauch sagt mir das da was nichts stimmt.
Könnt ihr mir da helfen.

Gruß
Dickerle