Erstellt am 08.04.2009 um 12:47 Uhr von neskia
Und ihr habt keine Ersatzmitglieder?
Ansonsten gilt §22 BetrVG - Weiterführung der Geschäfte bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses und damit auch die Seminarteilnahme.
Erstellt am 08.04.2009 um 13:16 Uhr von neuerBR
Nein der Kollege der Ausscheiden will ist ein Ersatzmitglied er ist für einen Kollegen nachgerückt der in Rente gegangen ist
Erstellt am 08.04.2009 um 14:15 Uhr von Otto1
@neuerBR
zu dieser Thematik gab es erst ein BAG-Urteil:
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 7.5.2008, 7 AZR 90/07
siehe auch
http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Bundesarbeitsgericht
.......Der bevorstehende Ablauf der Amtszeit steht der Erforderlichkeit der Schulungsveranstaltung „BR II (Teil 2)“ nicht entgegen. Auch dies hat das Landesarbeitsgericht verkannt..........
Gruss
Otto