Corona - Arbeitsverlängerung in der Pflege
Hallo zusammen, in unserer Einrichtung wurde heute Nachmittag der 1. Coronafall festgestellt bei einer Bewohnerin. Im Hauruckverfahren hat unsere Einrichtungsleitung einen 12 Stunden Dienst bei Mitarbeitern veranlasst. Sie wurden wohl gefragt, ob sie dies machen wollen. Der BR wurde dabei allerdings übergangen.Muss dies nicht genau mit dem BR geregelt werden, oder ist die Einführung durch die Einrichtungsleitung in solch einem Fall alleine berechtigt dies zu tun? Wir haben keinen Tarifvertrag und keine BV für solchen Fälle. Viele Anweisungen werden ohne BR in dieser Zeit ohne BR Beteiligung veranlasst. Ich habe das Gefühl, bei uns werden viele Rechte des BRs unter dem Deckmantel Corona ausgehebelt. Kurzarbeitergeld wurde auch ohne BR beantragt. Wie läuft dies bei euch in den Einrichtungen?
Community-Antworten (2)
15.04.2020 um 03:41 Uhr
Zitat BRMaria : ................oder ist die Einführung durch die Einrichtungsleitung in solch einem Fall alleine berechtigt dies zu tun?
NEIN, der AG verstößt damit gegen erzwingbare Mitbestimmungsrechte des BR.
Vergleich :
§ 87 BetrVG -Mitbestimmungsrechte-
- Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
-
Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
-
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
-
vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
15.04.2020 um 10:03 Uhr
Der Betrieb kann Kurzarbeit anmelden ohne den BR zu fragen. Damit ist dem Arbeitsamt angezeigt, dass hier demnächst Kurzarbeit beantragt wird. Der Antrag selbst funktioniert in Betrieben mit BR nur mit einer Betriebsvereinbarung. Die muss beim Antrag vorgelegt werden.
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