Erstellt am 06.04.2009 um 20:47 Uhr von Lotte
Jörg,
vielleicht verwechselst Du das mit dem Aufsichtsrat. Betriebsräte bekommen schließlich auch für Zeiten, in denen sie BR Arbeit leisten, Gehalt.
Erstellt am 06.04.2009 um 22:54 Uhr von paula
@Lotte
vielleicht arbeitet Jörg ja bei VW....
Erstellt am 07.04.2009 um 15:54 Uhr von Dr.House
Jörg,
welchen Aufwand wollt Ihr denn geltend machen?
Gruß Dr.House
Erstellt am 07.04.2009 um 16:06 Uhr von DonJohnson
@Jörg
und in welcher Art genau? Mal VW und Konsorten außen vor gelassen...
Ich persönlich habe von so einer Regelung noch ncihts gehört. Würde nach außen auch ein wenig nach "geschmiert" aussehen, oder?
Oder meinst du das Entgelt von freigestellten BRM?
Erstellt am 07.04.2009 um 19:25 Uhr von Alexa
Es gab und gibt tatsächlich in einigen Unternehmen solche Regelungen.
Es geht hier um AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG - also nicht um irgendwelche Schmierungen o.ä..
Zum einen kann damit der Aufwand, den ein BR aufgrund seiner Tätigkeit regelmäßig hat, pauschal abgegolten werden (z.B. private Telefonkosten, Briefporto, usw.) weil evtl. sonst der Nachweis- und Abrechnungsaufwand zu hoch wäre.
Ich sehe darin kein Problem, solang es vom Betrag her überschaubar und auch bekannt und damit transparent ist.
Wenn z.B. ein freigestellter BR monatlich 30 Euro bekommt, egal wie er abstimmt und wie er seine Arbeit macht, kann man ja auch nicht davon ausgehen, dass ihn das irgendwie beeinflusst. Das ist bei den AR-Vergütungen oft leider anders. Wenn da der (bilanztechnische) Geschäftserfolg der Firma sich auf die AR-Vergütung auswirkt, geraten die Arbeitnehmerinteressen schon mal leicht in den Hintergrund.