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Aufwandsentschädigung für Betriebsratmitglieder?

JF
Jörg Fischer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Liebe Kollegen,

früher war das mal so , meine ich bei einigen Betriebsräten ,das die Mitglieder eine Aufwandentschädigung erhalten haben ? Ist das wirklich so ?

6.45805

Community-Antworten (5)

L
Lotte

06.04.2009 um 22:47 Uhr

Jörg, vielleicht verwechselst Du das mit dem Aufsichtsrat. Betriebsräte bekommen schließlich auch für Zeiten, in denen sie BR Arbeit leisten, Gehalt.

P
paula

07.04.2009 um 00:54 Uhr

@Lotte vielleicht arbeitet Jörg ja bei VW....

D
Dr.House

07.04.2009 um 17:54 Uhr

Jörg, welchen Aufwand wollt Ihr denn geltend machen?

Gruß Dr.House

D
DonJohnson

07.04.2009 um 18:06 Uhr

@Jörg und in welcher Art genau? Mal VW und Konsorten außen vor gelassen...

Ich persönlich habe von so einer Regelung noch ncihts gehört. Würde nach außen auch ein wenig nach "geschmiert" aussehen, oder?

Oder meinst du das Entgelt von freigestellten BRM?

A
Alexa

07.04.2009 um 21:25 Uhr

Es gab und gibt tatsächlich in einigen Unternehmen solche Regelungen. Es geht hier um AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG - also nicht um irgendwelche Schmierungen o.ä.. Zum einen kann damit der Aufwand, den ein BR aufgrund seiner Tätigkeit regelmäßig hat, pauschal abgegolten werden (z.B. private Telefonkosten, Briefporto, usw.) weil evtl. sonst der Nachweis- und Abrechnungsaufwand zu hoch wäre. Ich sehe darin kein Problem, solang es vom Betrag her überschaubar und auch bekannt und damit transparent ist. Wenn z.B. ein freigestellter BR monatlich 30 Euro bekommt, egal wie er abstimmt und wie er seine Arbeit macht, kann man ja auch nicht davon ausgehen, dass ihn das irgendwie beeinflusst. Das ist bei den AR-Vergütungen oft leider anders. Wenn da der (bilanztechnische) Geschäftserfolg der Firma sich auf die AR-Vergütung auswirkt, geraten die Arbeitnehmerinteressen schon mal leicht in den Hintergrund.

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