Anordnung zur Arbeit mit Corona-Infizierten möglich? (Pflege-&Betreuungsbereich)
Hallo!
Ich bin Betriebsrätin einer stationären Betreuungseinrichtung der Eingliederungshilfe, auch wenn bei uns im Betrieb keine konkreten Pflegeleistungen erfolgen, unterliegen wir den entsprechenden Regularien des Gesundheitsamtes etc.. Derzeit sind wir natürlich durchgängig auch in der Vorbereitung zu einer möglichen Infizierung mit Corona in den jeweiligen Wohnbereichen. Dazu sieht die Planung u.a. vor, dass Personal in 2 Gruppen aufzuteilen. Eine Gruppe die mit Infizierten samt entsprechender Einweisung und zur Verfügung stellen von Schutzkleidung und sonstigem Material weiter arbeitet und eine Gruppe die nicht mit Infiziertem im Kontakt ist und somit andere Wohnbereiche in der Betreuung abecken kann. Momentan passiert diese Aufteilung noch durch Befragung der einzelnen Kolleginnen. Es gibt allerdings seitens meines Arbeitgebers auch die Überlegung Kolleginnen in die Gruppen einzuordnen. Darf der Arbeitgeber dies im Sinne seines Weisungsrechts ? Dazu habe ich bei meiner Recherche nichts eindeutiges gefunden.
Vielen Dank im Voraus für eine mögliche Antwort!
Falls ich im Forum bereits eine ähnliche oder die gleiche Frage übersehen habe bitte och mich zu entschuldigen und darum mit den entsprechenden Thread zu verlinken.
Viele liebe Grüße, N.
Community-Antworten (8)
08.04.2020 um 17:04 Uhr
DAs wird auf die AV und das Berufsbild ankommen. Wenn es im AV steht bzw. aus der Bezeichnung im AV zum Berufsbild gehört, kann der AG das auch einseitig anweisen. Direktionsrecht. Am besten wäre es natürlich wenn sich genügend "Freiwillige" finden würden. Da hilft oft nur das Gespräch mit jedem einzelnen.
08.04.2020 um 19:24 Uhr
Verstehe ich das richtig: Es eght darum dass Heimbewohner infiziert werden könnten und nicht darum dass Teile des Heims mit Infizierten belegt werden könnten?
Dann ist es doch sinnvoll (möglicherweise) Infizierte von den (noch nicht) Infizierten zu trennen. Ebenso ist es doch sinnvoll, die Betreuung dieser Bewohner in die Hände einer kleineren Gruppe zu legen. Und die Notwendigkeit der Betreuung entfällt doch nicht dadurch dass ein Bewohner infiziert wird.
Gegenfrage: Welche Lösung würde sich denn aus Deiner Sicht anbieten?
09.04.2020 um 09:13 Uhr
Solange der AG für die richtige Schutzkleidung sorgt und räumliche Voraussetzungen schafft die einen sicheren Umgang mit dem Infektionsrisiko ermöglichen sehe ich da kein Problem. Allerdings ist die Beschaffung von Schutzkleidung im Moment nicht einfach (ich arbeite in einer Rehaklinik und bin mit der Problematik auch konfrontiert) und viele Einrichtungen sind nur mit ziemlichem Aufwand so umzugestalten, dass eine sichere Isolierung möglich ist.
09.04.2020 um 15:43 Uhr
Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten!
@Kjarrigan: Ein klärendes Gespräch ziehe ich ebenso vor. Aktuell hoffe ich auch einfach, dass wir das intern abklären lassen. Klare Aussagen bei unserem Berufsbild (die meisten sind Sozialarbeiter*innen) gibt es da nicht wirklich, da es vorrangig um beratende und unterstützende Tätigkeiten geht. Üblicherweise arbeten wir auch so immer wieder mit Menschen, die verschiedene Infektionskrankheiten haben. Allerdings habe ich den Eindruck, dass bei diesem Virus auf allen Ebenen mehr Bedenken da sind.
@Pjööng: Genau es geht darum, dass evtl. mehrere Bewohnerinnen dann bei milden Verläufen isoliert zu betreuen. Allgemein haben wir dafür so oder so räumliche Kapazitäten, da wie oben schon beschrieben, eine Option einer infektiösen Erkrankung in der Einrichtung nicht neu ist. Die Sorge ist eher, dass es auf zu viele Personen gleichzeitig zutrifft und daher werdne jetzt schon Pläne gemacht. Es geht auch weniger um die Frage ob das sinnvoll ist, das bestreitet niemand im Team, sondern eher um die Frage wer sich freiwillig wohin zuordnet. Prinzipiell sehe ich es schon als meine Verantwortung als Betriebsrätin evtl. Ängste meiner Kolleginnen dann ernst zu nehmen und in dem Kontext enstand meine Frage.
@seehas: Danke, das scheint mir bisher die klarste Aussage. Ich ging auch davon aus, dass es ja mit Schutzkleidung ähnlich wie bei anderen Infektionskrankheiten sein sollte. Wie gesagt, ich habe den Eindruck bei dieser Pandemie gelten dennoch andere Regeln. Noch haben wir Material und ich hoffe jetzt einfach mal, dass wir wie von den entsprechenden Behörden angegeben auch noch beliefert werden.
09.04.2020 um 16:49 Uhr
NiDia, als Betriebsrat würde ich da jetzt vor Allem das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.
- Schulung der Kollegen? Evtl. einen Virologen einladen?
- Betriebsarzt?
- Schutzkleidung? Wieviel wovon ist da? Wie lange reicht das? Wie und wann kommt Nachschub?
- Nach welchem Verfahren sollen die Kräfte ausgesucht werden, die sich um die Erkrankten kümmern? Wie bei 10% Erkrankten? Bei 25%? Bei 50%? Bei 100%?
- "Belohnung" für die zusätzlichen Erschwernisse?
Ihr könnt hier Euren Arbeitgeber positiv begleiten (ok, sieht der im ersten Moment nicht unbedingt so) und auch Euren Kollegen ein gutes Gefühl geben, wenn sie statt eines "Hat uns der Arbeitgeber nicht drüber informiert." ein "Haben wir beim Arbeitgeber angesprochen, im moment noch nicht geklärt, wir werden es übermoregn wieder ansprechen." zurückbekommen. Wenn Ihr den >Kolleg(inn)en hier ein gutes Gefühl vermittelt werden die auch mitziehen, denke ich.
12.04.2020 um 13:08 Uhr
@pjööng: Hallo! Das Gespräch gab es bereits, wenn auch auf schnellen Dienstweg eher informell. Alle Punkte zwecks Schulung, Einteilung, evtl. weiteren Standort usw. sind bereits besprochen. Diese Informationen laufen bei uns durch die kleine Betriebsgröße sowieso bisher recht transparent entweder direkt vom Arbeitgeber oder delegiert über die Hausleitung direkt an die Kolleg*innen. Unklar ist allerdings auch die Sache mit einer möglichen "Belohnung" wir zählen leider nicht zu der Gruppe, für die der Bund dann entsprechende Gelder zur Verfügung steht. Allerdings ist dies bereits in den verschiedensten Varianten nachgefragt, obwohl ich da nicht zu optimistisch bin. Die Frage bzgl. der Schutzkleidung und Material ist noch offen...und scheint für mich unabhängig von meinem Arbeitgeber aktuell unklar. Vorerst wird die Einrichtung auch nur auf die allgemeinen Informationen verwiesen und wann wir wieviel Schutzmaterial bekommen ist völlig unklar.
14.04.2020 um 18:32 Uhr
NiDia,
"Gespräch mit dem Arbeitgeber" ist hier keineswegs als einmalige Aktion zu verstehen. Das ist ein kontinuierlicher Prozess und Ihr müsst schon ein bisschen in die Wade beißen.
15.04.2020 um 12:20 Uhr
@Pjöööng, es gibt in dem Fall kein "uns", der Betrieb an ist recht klein und so gibt es nur mich als Betriebsrat. Das hat wie immer Vor-und Nachteile auch für die Betriebsratsarbeit. Ein Vorteil ist allerdings, dass es für mich nie nur ein Gespräch mit dem Arbeitgeber gibt oder ich jedes Mal eine offzielle Anfrage stellen muss oä.. Durch die flachen Strukturen habe ich fats täglich Kontakt zur Leitung, mit ziemlichen vielen Weisungsbefugnissen und wöchentlich Kontakt zur Geschäftsführung. Dran bleiben sollte und werde ich so oder so. Gerade ändert sich durch die aktuelle Lage und verschiedenen Verfügungen ja täglich etwas...
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