Heute habe ich mal eine Frage an Euch:
In unserem Gremium macht sich immer mehr die Unlust breit, bei der nächsten Wahl noch einmal zu kandidieren. Die allgemeine Meinung ist, dass es besser wäre, ein Gremium aus 5 freigestellten BRM zu haben als 15 mit 3 Freigestellten. Eine Abordnung war nun beim AG, als ich Urlaub hatte und dieser ist von der Idee hellauf begeistert. Auch KollegInnen wurden schon angesprochen und finden diese Idee allesamt super. Meine Einwände werden bei Seite gewischt und alle sind im „Wir erfinden das BetrVG neu“ Fieber.
Der nächste Gang soll zum Notar führen, dort soll ein besonderer Vertrag aufgesetzt werden, der ein Gremium aus fünf gewählten Personen installieren soll mit den gleichen Rechten wie einen BR.
Meine Frage an Euch, ganz abgesehen davon, dass natürlich ein „normaler“ BR trotzdem wählbar ist: Geht das?