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Teilnahme an Besprechungen von MA gewünscht, von PDL abgelehnt - Behinderung BR-Arbeit?

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birwein
Jan 2018 bearbeitet

Eine Station macht eine Stationsbesprechung, die stellvertretende Pflegedienstleitung ist eingeladen zum Thema: bestimmte Arbeitszeiten in Zukunft nicht mehr zu leisten. Wir sind von 3 Mitarbeitern gebeten worden daran teilzunehmen. Wir haben die PDL angerufen und mitgeteilt, das wir auch teilnehmen werden. Bekommen zur Antwort, sie möchte den BR nicht dabei haben. Daraufhin ein Anruf bei der Geschäftsleitung mit dem Hinweis auf Behinderung der BR-Arbeit, der lässt die Pflegedienstleitung bei mir anrufen. In diesem Gespräch erfahren wir, da auf dieser Station verschiedene Missstände sind und mit den MA ein dahingehendes Personalgespräch geführt werden soll. Haben wir jetzt das Recht daran teilzunehmen, kann die PDL uns da ausladen?

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Community-Antworten (11)

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paula

30.03.2009 um 18:08 Uhr

wer lädt hier denn zu was ein? Der BR kann nicht in jede Besprechung einfach so mit rein (rechtlich gesehen... ). Die Hinzuziehung von BRM ist unter den Maßgaben des § 82 Abs. 2 BetrVG möglich. Aber das scheint mir hier ein anderer Fall zu sein.

Der BR kann doch seine eigene Veranstaltung machen....

B
birwein

30.03.2009 um 18:26 Uhr

Zur Erläuterung kurz: Die Stationsleitung macht monatlich Stationsbesprechungen um Themen die die Station betreffen zu erläutern. Diesmal ist die stv. PDL eingela´den, weil es Probleme mit den Dienstzeiten gibt. Die MA wollten uns dabei haben, die PDL uns eben nicht. Gibt es dafür eine rechtliche Handhabe?

P
paula

30.03.2009 um 18:34 Uhr

nöööööööööö

Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Sache, da dies ja dazu führen kann, dass der BR eben eine Betriebsversammlung (Abteilungsversammlung) macht. ich würde den AG mal fragen, ob ihm das lieber ist. Wirtschaftlich ist das Verhalten des AG nicht...

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Laffo

30.03.2009 um 23:15 Uhr

@alle

"weil es Probleme mit den Dienstzeiten gibt"

Moment mal, wie sieht es denn hier mit § 87 Abs.1 S 2 BetrVG aus?

denn im Endeffekt ist es für den AG doch sinnvoller hier schon im Vorfeld die Klärung herbeizuführen & nicht erst wieder den langen Weg zu gehen. Vollkommen unverständlich!

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DonJohnson

30.03.2009 um 23:24 Uhr

@Laffo Klar, da wird dir niemand wiedersprechen, aber kennst du das nciht auch, dass der AG einfach nur mal Macht demonstrieren will...? Er bezahlt die Party, also halten wir uns an die Gesetze und gehen den Umweg mit dem AG! Hinweisen sollte man ihn natürlich dennoch dadrauf, dass das Gremium hier eigentlich lieber anders handeln und arbeiten würde...

L
Laffo

31.03.2009 um 12:07 Uhr

Hi Don,

ne unser AG hat so oft eins auf die Fr..se bekommen, dass er bei so einer Sache den BR immer mit einbezieht, weil, wie gesagt, sie können in der "BRfreien" Besprechung ja festlegen,was sie wollen, wenn dann der BR in Endeffekt in der MB ist...& er vielleicht ja die Sache ganz anders sieht. Aber das sind alles Lernprozesse des AG...

B
birwein

31.03.2009 um 13:34 Uhr

Hab ich das jetzt richtig verstanden, ich habe kein Recht bei den Stationsbesprechungen dabei zu sein, wenn mich die MA einladen? Zu den Verweis auf § 87 wegen den Dienstzeiten, da haben wir eine BV abgeschlossen und darin x-verschiedene Dienste vereinbart, die für die allgemeine Pflege gelten. Somit haben wir die Mitbestimmung erfüllt. Jetzt sollen die MA auf dieser Station allerdings maximal 7 Stunden Dienste täglich machen und evtl kürzere, damit kommen sie dann kaum noch auf die 5 Tage Woche, bauen zwar monentan tgl 1-2 Stunden ab von ihren Überstundenkonto, aber erreichen nicht mehr die tariflich geforderte durchschnittliche 38,5 Std-Woche. Deshalb wollte der BR dabei sein. Jetzt wird das seitens der PDL eher in Misstrauensbruch gegenüber der PDL dargestellt.

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DonJohnson

31.03.2009 um 16:39 Uhr

@birwein Also waws wir eigentlich sagen wollten: Der AG kann sehr gerne diese Besprechung machen, aber der BR hat auch bei der Verkürzung der täglichen Arbeitszeit eine Mitbestimmung. Ich hoffe mal nciht, dass ihr dieses MBR in der BV beschnitten habt. Mit anderen Worten: Laß den AG ruhig planen, ohne euch kann er die Planung nciht umsetzen.

Solltet ihr euch mit der BV selbst ein Ei ins Nest gelegt haben, sollten wir darüber sprechen...

@Laffo Tja, aber manchmal sind AG wie kleine Kinder die ihre Trotzphase bekommen ;-)))

B
birwein

01.04.2009 um 10:27 Uhr

Haben in dieser BV zig verschiedene Dienste vereinbart, die jetzt halt für alle gelten. Sollten die mA jetzt nur noch 7 Stunden Dienste machen, können sie garnicht auf die 5-Tage Woche kommen, jetzt klarer

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Lotte

01.04.2009 um 11:04 Uhr

birwein, dass der BR bestimmten Diensten zustimmt ist das eine, aber wenn durch die einseitige Anwendung von z.B. 7h Diensten die 5 Tage Woche zur 6 Tage Woche wird, dann ist das (so hoffe ich) von dieser BV nicht gedeckt, oder? Und damit seid Ihr dann wieder in der MB, wenn der TV da nichts anderes bestimmt.

Aber eine MAV kann leider auch ohne BR stattfinden? Ist keiner aus dem BR auf der betreffenden Station?

B
birwein

02.04.2009 um 21:31 Uhr

auf der Station nicht, aber wenigstens sind wir an der Tagewoche dran. TV sagt zwar durchschnittlich 5-Tagewoche, aber wir bleiben dran Danke auch noch für eure Antworten

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