Hallo
Wir sind ein 5 köpfiger BR. Wir haben am anfang des Jahres eine grobplanmäßige Urlaubsplanung gemacht. Wir haben letzte Woche festgestellt, dass in den Osterferien nur jeweils 1 BRM in der Firma anwesend ist.
In der Planung wären immer 2 + 1 Ersatz da = Beschlussfähig.
Können wir der GL einen Brief schreiben, dass wir im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit in den Osterferien keine Anträge bekommen möchten, dass diese Anträge bis nach den Osterferien zurückgehalten werden sollen oder wäre es sinnvoll eine generelle Fristverlängerung für die Osterferien zu beantragen. Hat sowas vor Gericht, wenn es hart auf hart kommt, eigentlich bestand?