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Osterferien - BR nicht beschlussfähig??

S
SpongBob
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Wir sind ein 5 köpfiger BR. Wir haben am anfang des Jahres eine grobplanmäßige Urlaubsplanung gemacht. Wir haben letzte Woche festgestellt, dass in den Osterferien nur jeweils 1 BRM in der Firma anwesend ist. In der Planung wären immer 2 + 1 Ersatz da = Beschlussfähig. Können wir der GL einen Brief schreiben, dass wir im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit in den Osterferien keine Anträge bekommen möchten, dass diese Anträge bis nach den Osterferien zurückgehalten werden sollen oder wäre es sinnvoll eine generelle Fristverlängerung für die Osterferien zu beantragen. Hat sowas vor Gericht, wenn es hart auf hart kommt, eigentlich bestand?

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Community-Antworten (32)

RW
rainer w

28.03.2009 um 23:59 Uhr

Wer hat die Urlaubsplanung gemacht, das Unternehmen für alle , oder nur ihr für euren BR?

S
SpongBob

29.03.2009 um 00:22 Uhr

Die MA machen Anfang des Jahres einen Urlaubsplan. Dieser Plan ist für den einzelnen MA nicht bindend. Der BR hat von jedem BRM diese Tage in einen eigenen Urlaubsplan eingetragen, damit wir die Beschlussfähigkeit erhalten. Das Problem ist, dass der Urlaubsplan nicht bindend ist und dass 2 BRM den Urlaub verschoben haben. Sei es aus der Not heraus, weil die Urlaubsvertretung in der Abteilung getauscht hat oder einfach weil nicht alle Urlaubstage eingeplant worden sind.

RW
rainer w

29.03.2009 um 00:37 Uhr

Weil die Urlaubsvertretung in der Abteilung getauscht hat........Und da müssen BR drunter leiden.So solltet ihr der GL mitteilen das der BR in dieser Zeit nicht Beschlussfähig seit

S
SpongBob

29.03.2009 um 01:03 Uhr

@rainer w was hast Du für ein Problem?

RW
rainer w

29.03.2009 um 05:05 Uhr

Habe ich eins? Meiner Auffassung nach hast Du mit Deiner Frage um Meinungsfindung gebeten.!

S
SpongBob

29.03.2009 um 11:47 Uhr

@rainer w hab ich! Ich verstehe Deine Antwort nicht so richtig, freue mich aber, dass Du eine für mich hast. Wir 5 sind doch der BR und ich glaube nicht, dass wir leiden, wenn wir Urlaub bekommen. Ich wollte nur wissen, ob es möglich ist für 2 Wochen den BR sozusagen "geschlossen" zu halten.

B
Biggy

29.03.2009 um 16:18 Uhr

Na prima, sagt das mal euren AG der feut sich und versucht alles was er ohne euch entscheiden will in diese Zeit zu legen. Stell dir vor es gäbe eine fristlose Kündigung, diese müsstet ihr innerhalb drei Tagen bearbeiten. Wer sollte das dann tun. Also in einen BR der nicht da ist wenn man ihn braucht hätte ich nicht viel Vertrauen. Und wieso wehrt sich das BRM nicht wenn er seinen Urlaub getauscht bekommt. Macht eine Betriebsvereinbarung über Urlaub und verlangt dass Urlaubsanträge bindend sind.Wie bucht ihr einen Urlaub wenn ihr nie wisst ob ihr ihn auch bekommt. Also SpongBob bei euch herrscht Handlungsbedarf mein ich.

RW
rainer w

29.03.2009 um 17:08 Uhr

Eine Antwort, die hab ich für Dich. Siehe Biggy´s Antwort! Als BRM stehe ich auch in der Verantwortung. Und als BR müßt ihr sehen das Ihr Geschäfts- und Beschlußfähig bleibt. Verständigt euch mit eurem AG über eine BV Urlaub und seht auch zu das ihr im BR euch auch untereinander absprecht. Nur so kann eine vernünftige Planung klappen.

S
SpongBob

29.03.2009 um 19:54 Uhr

Und was ist mit dem § der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Kann der BR nicht von der GL verlangen, in dieser Zeit die Füße still zu halten?

B
Biggy

29.03.2009 um 20:23 Uhr

Ich habe das Gefühl du willst uns auf den Arm nehmen, kann das sein. Wenn das dein Ernst ist dann frage ich mich wie lange ihr schon ein BR seid und ob ihr schon mal eine Fortbildung besucht habt. Es gibt Dinge da kann man nicht die Füße still halten nicht mal als AG und schon gar nicht als BR. Falls dein Eintrag kein Fake ist solltet ihr euch mal selbst als BR hinterfragen.Wie lange so frage ich mich macht ihr eure Arbeit schon nicht zum Wohle von euren Wählern.Vertrauensvolle Zusammenarbeit heißt für mich ich komme meinen Pflichten nach und das gilt nicht nur für den AG sondern auch für den BR

S
SpongBob

29.03.2009 um 20:39 Uhr

@Biggy 4 Monate... 2 Grund-Seminare

S
SpongBob

29.03.2009 um 20:40 Uhr

@Biggy bitte nicht so doll!

S
SpongBob

29.03.2009 um 20:46 Uhr

@all hat denn jemand eine Lösung für unser Dilemma? Ich kann doch nicht bestimmen, das ein BRM den Urlaub wegen der Beschlussfähigkeit verschiebt. Die laufen mir dann doch davon.

Hat das BetrVG nicht ein Schlupfloch für solche Fälle?

B
Biggy

29.03.2009 um 20:47 Uhr

Ok SpongBob bei 4 Monaten kann ich es noch verstehen. Aber bei 2 Grundseminaren solltet ihr schon wissen dass ihr von einem AG kein Entgegenkommen zu erwarten habt, vor allem wenn es euer Verschulden ist wenn ihr nicht beschlussfähig seid.

S
SpongBob

29.03.2009 um 20:50 Uhr

@Biggy deshalb haben wir ja die Urlaubsplanung gemacht. Wir haben alle nur 20 Tage Urlaub und benutzen teilweise die aufgelaufenen Mehrarbeitsstunden zur Urlaubsplanung dazu, die sind aber nur dann zu nehmen, wenn der betriebliche Ablauf das zulässt. Ich habe mehrere BRM, die schulplichtige Kinder haben. Was soll ich denn jetzt tun?

I
Immie

29.03.2009 um 22:01 Uhr

@SpongBob Hoffen... Sind denn alle weg? Oder ist der ein oder andere im Notfall zu erreichen? Wie lange seid ihr nicht beschlussfähig? Also wie viele Tage am Stück?

RW
rainer w

30.03.2009 um 00:28 Uhr

Dann sollten die BR Miitglieder sich die BR Mitglieder sich auch im Urlaub zur Verfügung halten und Die Stunden die sie dann als BR Tätigkeiten benötigen als Überstunden berechnen lassen. Das Thema mal mit auf eurer Nächsten Top nehmen und eine vernünftige Planung erstellen.

B
Biggy

30.03.2009 um 01:57 Uhr

rainer BRA ist Ehrenamt und kann nicht als Überstunden abgerechnet werden, sondern nur als Freizeit abgegolten werden. Rede mit deinen BR Kollegen dass sie sich soweit möglich und wenn nötig ausnahmsweise mal dazu breit erklären sollen im Urlaub zur einer möglichen Sitzung mit Beschlussfassung zu kommen. Eurem AG würde ich das nicht gerade auf die Nase binden, damit er die Situation nicht ausnutzen kann. Und wie rainer schon schrieb mcht dieses Thema zu einen Top in einer eurer nächsten Sitzungen. Vor allen macht eine Betriebsvereinbarung zum Thema Urlaub damit ihr euren Urlaub verbindlich planen könnt. Wenn ihr einer Gewekschaft angehört dann wendet euch mal die denn die kann euch dabei helfen .

RW
rainer w

30.03.2009 um 03:41 Uhr

@Biggy Der Fragesteller hat noch einen Thraed mit einer Frage am laufen, wo er nach Möglichkeiten sucht wo er eim Koppelgeschäft machen kann. Das leben ist ein ständiges geben und nehmen. Und wenn z.B. in einem 4 Schichtbetrieb bei zu dünner Personaldecke keine andere kurzfristige Möglichkeit besteht, sind auch da Lösungsansätze zu finden. Und Bitte, Du weißt genau so gut wie ich, das es nicht immer möglich ist es nurin Freizeit abzugelten. Und außerdem lässt dies das BetrVG sehr wohl zu. Nächtle

B
Biggy

30.03.2009 um 11:54 Uhr

rainer w Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 Schau dir das Urteil mal an bitte. Grundsätzlich ist BRA als Freizeit abzugelten,nur in wengen Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.

PN
PT Netty

30.03.2009 um 12:25 Uhr

@all

Und Urlaub ist ein solcher Grund! Fitting §37 RNr 87: Keine betriebsbedingten Gründe liegen vor .... Auch die Unterbrechung des Urlaubs eines BRM um an einer Sitzung teilzunehemn erfolgt nicht aus betriebsbedingten Gründen, so dass kein Anspruch auf eine entsprechende Verlängerung des Urlaubs besteht.

Bei Teilnahme im urlaub an BR-Arbeit besteht kein Anspruch auf Vergütung/Abgeltung/Ersatz der aufgewendeten Zeit. Lediglich ein Wegegeld/Kilometergeld ist anzurechnen

Bei Teilnahme aus Mutterschutz/Elternzeit gibt es den Anspruch auf zeitliche entschädigung und Wegegeld

I
Immie

30.03.2009 um 12:27 Uhr

Es ist im BetrVG schon recht klar definiert, wann BR Arbeit ausserhalb der Arbeitszeit bezahlt werden muss. Aber Urlaub ist meines Wissens nicht dabei.

I
Immie

30.03.2009 um 12:29 Uhr

Mann...bin ich heute mal wider langsam:-(

M
Mona-Lisa

30.03.2009 um 12:32 Uhr

@Immi, Montag...... deine Langsamkeit ist klar entschuldigt, mal abgesehen davon, dass man diese Startschwierigkeiten auch Frühjahrsmüdigkeit nennt..... :-)

RW
rainer w

30.03.2009 um 13:32 Uhr

Gesetzmäßigkeit und Umsetzung eines Problems sind oftmals zwei verschiedene paar Schuhe. Ich hatte auf einem Deal mit dem AG hingewiesen. Und dies bedeutet das beide Seiten auch mal von der Norm abweichen sollten/können. Oder läuft in allen Betrieben alles gerade nach Richtschnur und Gesetz? Ein bißchen flexibilität meine Damen des frühen Montag morgen; und alles läuft wie von selbst.

I
Immie

30.03.2009 um 13:39 Uhr

@Mona-Lisa Raus aus dem Winterschlaf...rein in die Frühjahrsmüdigkeit...Au Wei:-(

@rainer Bei uns läuft das ja auch so. Stunden der Sitzung...plus fehlende Stunden vom Konto...und der Urlaubstag wird gut geschrieben. Aber es ist und bleibt ... Und es ist auch gefährlich, weil wenn du nicht flüchtest...hast du nicht wirklich Urlaub...

RW
rainer w

30.03.2009 um 14:08 Uhr

Flüchten vor der Arbeit, wer macht den sowas? Ich begebe mich jetzt zur Selbigen. Schönen Resttag allen Fleissigen.

S
SpongBob

30.03.2009 um 15:56 Uhr

Entwarnung ich habe heute mit der Personalabteilung gesprochen, die ist in den Osterferien auch nicht da, das heißt es kommen keine Anträge auf unseren Tisch.

B
betriebsratten

31.03.2009 um 09:07 Uhr

Die Lösung ist doch ganz einfach: Wenn es sich um unaufschiebbare Beschlüsse handelt ist man auch mit nur einer Person noch beschlussfähig-steht glaube ich im §22 BetrVG Kommentar. Man darf nur keine BV etc. abschließen. Alle Ersatzmitglieder müssen natürlích vorher geladen sein. Hintergrund ist, dass der gesetzgeber in solchen Fällen der multiblen Verhinderung nicht wollte, dass die betriebliche Mitbestimmung vollständig ruht.

Und lsst endlich den Punkt der vertrauensvollen Zusammenarbeit-da ist nix zum greifen dran.

S
SpongBob

04.04.2009 um 23:27 Uhr

@all Ich danke euch vielmals für die aktive Teilnahme an meinem Problem. Ich glaube auch, dass Ihr mir aus dieser Sache rausgeholfen habt.

Wir sind jetzt zwischen 1 und 2 BRM ohne Urlaub und 2 BRM auf Abruf, d. h. wir haben einen Plan erstellt, an dem alle anwesenden und alle Urlauber drauf sind, die nicht weg fahren. Es kann also nichts oberschlimmes passieren. Um beschlussfähig zu sein reichen 3 BRM und die kleinste Frist sind 3 Tage bei einer fristlosen Kündigung.

RW
rainer w

04.04.2009 um 23:58 Uhr

Man sieht, wo geredet wird, gibt es auch Lösungen.

S
SpongBob

05.04.2009 um 01:31 Uhr

ich habe sowieso das Gefühl, dass die BRM langsam zusammen wachsen. Meistens haben wir viel Spass.

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