BR Beschluss für Freistellung trotz Minderbesetzung auf Station?
Hallo, ich brauche Hilfe. Unser AG hat ein Terminvorschlag für eine Betriebsvereinbarung gemacht. Durch ein Gespräch mit unserer Pflegedienstleitung stellten wir fest, dass am Freitag durch Krankheit und Fortbildung 4 MA fehlen und schon dadurch eine Minderbesetzung der Stationen ist. Der AG möchte jetzt den Termin auf nächste Woche verschieben und beruft sich, dass der BR dem Betrieb nicht schaden dürfe. Aushilfen für die Fortbildung waren schon genehmigt. Weitere Aushilfen geht nicht, weil die Aushilfen Ihre Stunden schon voll haben. Nach § 37 Abs 2 BetrVG müsste der AG die BR MItglieder freistellen. Der AG hat die Freistellung für den Ausweichtermin zugesagt. Einige BR Mitglieder möchten auf den Freitag festhalten, andere der betrieblichen Notwendigkeit folgen und den Ausweichtermin wahrnehmen. Welche Möglichkeit hat der AG, auf den Ausweichtermin zubestehen. Ich selber, 1/2 Freistellung tendiere für den Ausweichtermin. Danke, im Voraus. Frank
Community-Antworten (2)
24.03.2009 um 12:09 Uhr
Hallo Frank,
§ 30 Satz 2 BetrVG sagt: Der BR hat bei der Ansetzungen von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen.
MfG Angi1
24.03.2009 um 18:37 Uhr
@Frank hat ein Terminvorschlag für eine Betriebsvereinbarung gemacht. wenn es um ein Gespräch zu näheren Details einer Betriebsvereinbarung geht, frage ich mich, wieso macht der AG einen Terminvorschlag und nicht der BR und ob überhaupt die Notwendigkeit besteht, dass alle BR Mitglieder an diesem Gespräch teilnehmen. Auch wenn Ihr auf betriebliche Belange Rücksicht nehmen müßt, hoffe ich nicht, dass ihr Euch für die "Freistellung" der BRM zur Erledigung erforderliche BR Arbeit jedesmal die Zusage Eures AG einholt!!!!! Sonst müßte ich vielleicht auch für Dich nochmal das
Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern
hier rein kopieren!!!!!!
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