Hallo, ich brauche Hilfe. Unser AG hat ein Terminvorschlag für eine Betriebsvereinbarung gemacht. Durch ein Gespräch mit unserer Pflegedienstleitung
stellten wir fest, dass am Freitag durch Krankheit und Fortbildung 4 MA fehlen und schon dadurch eine Minderbesetzung der Stationen ist. Der AG möchte jetzt den Termin auf nächste Woche verschieben und beruft sich, dass der BR dem Betrieb
nicht schaden dürfe. Aushilfen für die Fortbildung waren schon genehmigt. Weitere Aushilfen geht nicht, weil die Aushilfen Ihre Stunden schon voll haben. Nach § 37 Abs 2 BetrVG müsste der AG die BR MItglieder freistellen. Der AG hat die Freistellung für
den Ausweichtermin zugesagt. Einige BR Mitglieder möchten auf den Freitag festhalten, andere der betrieblichen Notwendigkeit folgen und den Ausweichtermin wahrnehmen. Welche Möglichkeit hat der AG, auf den Ausweichtermin zubestehen.
Ich selber, 1/2 Freistellung tendiere für den Ausweichtermin.
Danke, im Voraus. Frank