Betriebsausschuß
Hallo zusammen, vieleicht kann mir ja Jemand helfen. Kann der Betriebsausschuß Beschlüsse fassen? Wir wollen eine dringende Betriebsteilversammlung nur im Ausschuß beschließen, geht das?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar
Community-Antworten (2)
19.03.2009 um 18:38 Uhr
Hi Colla,
klar kann der Betriebsausschuss Beschlüsse fassen. siehe §27 (2) BetrVG Beriebsausschuss:
(2) Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; dies gilt nicht für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Die Übertragung bedarf der Schriftform. Die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend für den Widerruf der Übertragung von Aufgaben.
Schau also in Eure, hoffentlich vorhandene, Geschäftsordnung rein und beschließt was Ihr als Betriebsausschuss beschliessen dürft.
Andererseit frage ich mich warum Ihr die BV nur im Beriebsausschuss beschliessen wollt. Aus zeitlichen Gründe oder weil Ihr es in einer BR-Sitzung nicht durchbekommt? Aus zeitlichen Gründen wäre die einfachste Möglichkeit, ruft einfach kurzfristig den BR zusammen, beschliesst die BV und fertig.
Falls es der 2. Grund sein sollte, ließ einfach § 43 (3) Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen
(3) Der Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Vom Zeitpunkt der Versammlungen, die auf Wunsch des Arbeitgebers stattfinden, ist dieser rechtzeitig zu verständigen.
So nun mach, was für Euch möglich ist. Viel Glück
Der Orion
19.03.2009 um 18:55 Uhr
@ der-orion .... betriebsteilversammlungen werden im § 42 BetrVG behandelt.....
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