Erstellt am 19.03.2009 um 17:38 Uhr von Der-Orion
Hi Colla,
klar kann der Betriebsausschuss Beschlüsse fassen. siehe
§27 (2) BetrVG Beriebsausschuss:
(2) Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Der
Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder
Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; dies gilt nicht für den Abschluss
von Betriebsvereinbarungen. Die Übertragung bedarf der Schriftform. Die Sätze 2 und 3
gelten entsprechend für den Widerruf der Übertragung von Aufgaben.
Schau also in Eure, hoffentlich vorhandene, Geschäftsordnung rein und beschließt was Ihr als Betriebsausschuss beschliessen dürft.
Andererseit frage ich mich warum Ihr die BV nur im Beriebsausschuss beschliessen wollt. Aus zeitlichen Gründe oder weil Ihr es in einer BR-Sitzung nicht durchbekommt? Aus zeitlichen Gründen wäre die einfachste Möglichkeit, ruft einfach kurzfristig den BR zusammen, beschliesst die BV und fertig.
Falls es der 2. Grund sein sollte, ließ einfach
§ 43 (3) Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen
(3) Der Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens
einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung
einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen.
Vom Zeitpunkt der Versammlungen, die auf Wunsch des Arbeitgebers stattfinden, ist
dieser rechtzeitig zu verständigen.
So nun mach, was für Euch möglich ist.
Viel Glück
Der Orion
Erstellt am 19.03.2009 um 17:55 Uhr von kriegsrat
@ der-orion
.... betriebsteilversammlungen werden im § 42 BetrVG behandelt.....