Fusion/Übernahme - ab wann teilen wir den Kollegen was mit?
Hallo,
vor kurzem haben wir erfahren, dass uns eine Übernahme bevorsteht. Die Bekanntgabe durch den Arbeitgeber war öffentlich an alle KollegInnen.. Jetzt frage ich mich, ab wann teilen wir den Kollegen was mit. Es stehen mehrere Abteilungsschließungen an.(Gerüchteweise wissen das auch schon die KollegInnen) Sozialplan wurde bisher noch nicht erarbeitet, dazu ist alles noch zu frisch.
Weiterhin stellt sich die Frage was zu tun ist, wenn man sich vom kompletten Gremium unzureichend vertreten fühlt. Mehrere Anfragen mehrheitsbedingt runtergespielt wurden/werden und die Betriebsratsvorsitzende und Vertretung den BR sozusAGEN im Griff haben.
Lieben Gruß und schon im Voraus Danke für Antworten ( und ja ich weiss, es ist ein komplexes Thema)
Community-Antworten (3)
13.03.2009 um 20:31 Uhr
fylla, sei schlau besorgt euch einen Sachverständigen das bekommt ihr +leider+ nicht alleine arbeitnehmer freundlich hin, ist keine Abwertung sondern erfahrung.
13.03.2009 um 22:07 Uhr
fylla, wenn schon erste Gerüchte durch den Betrieb gehen, solltet Ihr den AN schleunigst Euer Wissen mitteilen. Aber nicht heilloses Chaos anrichten. Informiert sachlich und trotzdem deutlich AN freundlich, teilt Eure nächsten Schritte mit und sagt vor allem den AN was sie jetzt tun sollten oder nicht tun sollten.
13.03.2009 um 22:08 Uhr
fylla Ihr solltet die Kollegen in einer Betriebsversammlung informieren. Auch sollten die Kollegen wissen welche wichtige Rolle der Betriebsrat spielt und wie der BR nun weiter vorgeht. Ihr müsst in der Versammlung um Vertrauen und Rückhalt werben, falls die "See" rauer wird, um entsprechend agieren zu können.
Verwandte Themen
Fusion - Übergangsmandat ja oder nein??
ÄlterHallo ! Uns steht eine Fusion zum 30.06.2014 bevor bei der wir das übernehmende Haus sind. Unser Betriebsrat wird im märz 2014 neu gewählt. Der Betriebsrat des geschluckten Unternehmens wird auch kurz
Was gibt es alles bei einer Fusion zu beachten?
ÄlterHallo zusammen, uns steht eine Fusion bevor und wir als Betriebsrat möchten uns so gut es geht darauf vorbereiten. Allerdings finden wir so gut wie keine Informationen. Gibt oder kennt jemand einen
Welche Rechte hat bei einer Fusion der Beirat gegenüber dem Betriebsrat?
Älter2 Banken fusionieren. Die übernehmende Bank hat einen Betriebsrat( BR), die übernommene Bank hat keinen BR. Vor der juristischen Fusion ist bei der zu übernehmenden Bank ein Beirat zum BR gewählt word
fusion
Älterhallo meine frage ist wie kann ich es durchsetzen das in jedem betriebsteil ein eigener betriebsrat gewählt wird, welche vorraussetzung muss der jeweilige standort erfüllen genauere beschreibung!
Fusion - was bleibt?
ÄlterHallo.... Thema Fusion: übernehmender betrieb GmbH hat eine mav, uebergehender betrieb GmbH hat BR. Was bleibt nach der Fusion ??? ist hier auch die Mitarbeiterstärke maßgebend?