Erstellt am 10.03.2009 um 07:25 Uhr von carrie
@idref2001
Ihr könnt und solltet den AG auf jeden Fall erst mal schriftlich "anzählen". Wobei ich der Meinung bin, dass alles, was du bisher aufgeführt hast schon eine bodenlose Frechheit ist und zügig "sanktioniert" werden sollte....mit mindestens einem Gang zum Rechtsanwalt, um sich über weitere Schritte beraten zu lassen.
Überstunden, Anfangszeiten, Samstagsarbeit, Schichtarbeit, Schulungen........was denn noch alles?
Ich würde als AG auch sagen:"Och mensch, tut mir leid....musste schnell gehen." Wenn der BR sich jedes Mal abspeisen läßt, dann wird es immer so weiter gehen. Ist ja ein bißchen wie bei der "Kindererziehung", man warnt vorm heißen Herd und trotzdem wird auf die Platte gefasst, wenn es dann aber an den Fingern brennt, hat man gelernt, dass man da besser nicht mehr anfässt. Ihr werdet offenbar nicht ernst genommen!
Erstellt am 10.03.2009 um 08:57 Uhr von seppel1
@idref2001
Fast doch einfach einmal einen Beschluss, dass der BR einen RA beauftrag die Rechte des BR hir wegen Verletzung der MB wahrzunehmen. Der kann ja dann als ertsen Wurf den AG anschreiben und auf die Sachlage hinweisen. Dann auch darauf, dass sollte der AG die MB noch einmal verletzen er im Auftrag des BR ein Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren gegen den AG einleiten wird. Dieses wäre ein leichtes "Hämmerchen" gegen den AG, der aber wohl Besserung bringen wird.
Bitte aber den Beschluss richtiug fassen auch die Kostenfrage und das Thema, dass der RA die Kosten dem AG in Rechung stellen kann. In der Regel helfen/unterstützen/beraten die RA bei der Beschlussfassung.
Ggf. kann auch die GEW hier durch ein sehr intensiver Gespräch mit dem AG weiterhelfen.
Ach ja, vorab könnt ihr dem AG auch schon einmal eine schriftliche Abmahnung, nennt sich auch so, zukommen lassen. Verstöße aufzählen und Maßnahmen androhen. Hierzu Beschluss fassen.