Unsere Firma ist mit mehreren Geschäftsbereichen als Mieter in ein neues Bürogebäude gezogen. Die 4 verantwortlichen Chefs wollen, anders als früher, kein Schwarzes Brett mehr im Eingangsbereich (an den Aufzügen) haben, da auch Besucher das Haus frequentieren und somit keine internen (?) Aushänge mehr gewünscht sind. Meiner Argumentation nach einem Muss des Arbeitgebers für die Veröffentlichung z. B. von Betriebsvereinbarungen wird nicht gefolgt, da es in unserem Hause e-Mail-Verkehr und ein Intranet gebe.
Ist das korrekt? Wer kann mir dazu Gerichtsurteile liefern?