BR-Wahl verschieben
Hallo,
wir haben in der kommenden Woche Betriebsratswahl. Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage um diese aufgrund von Corona verschieben zu können?
Community-Antworten (11)
15.03.2020 um 21:27 Uhr
nein die gibt es nicht. Wenn ihr aber der Meinung seid... warum macht ihr es dann nicht einfach? Warum wählt ihr denn? Sollte man vielleicht auch in die Überlegung einbeziehen
15.03.2020 um 23:57 Uhr
Das ist ja eine völlig neue Situation für die es keine Vorbilder gibt.
"Wegen Corona" dürft Ihr die Wahl bestimmt nicht verschieben.
Sollte aber z.B. der Betrieb wegen der vielen Erkrankungen bei Euch geschlossen sein, dann müsst Ihr die Wahl wohl oder übel verschieben.
16.03.2020 um 08:29 Uhr
In Bayern haben sie trotz Corona Kommunalwahlen durchgeführt. Ihr könnt die Kolleginnen und Kollegen ja zur Briefwahl ermuntern.
16.03.2020 um 08:31 Uhr
in Bayern sind die Wahlen auch nicht verschoben worden. Wie wäre es mit Briefwahlunterlagen für alle die wollen?
16.03.2020 um 09:22 Uhr
Sehe ich auch so. Briefwahl
16.03.2020 um 09:38 Uhr
Hallöchen,
wir haben so ziemlich das gleiche Problem. Kommende Woche findet unsere Betriebsratswahl statt. Was würde eigentlich bei einer vorrübergehenden Schließung des Betriebs passieren? Briefwahl ginge dann theoretisch ja auch nicht, da nicht zum Zeitpunkt X geöffnet werden kann.
17.03.2020 um 21:33 Uhr
Haben das gleiche Problem, jedoch noch etwas Zeit bis zum Termin. Briefwahl für alle würde ich vermeiden wollen. Aktuell sind alle Arbeitnehmer weitestgehend im Homeoffice. Lediglich für Post sind noch eine Hand voll Leute im Büro.
18.03.2020 um 08:44 Uhr
Sogar die Stichwahlen in Bayern finden ausschließlich als Briefwahl statt. Gibt also keinen Grund für eine Betriebsratswahl anders vorzugehen.
18.03.2020 um 08:56 Uhr
Wir haben am Montag noch die Briefwahl für die ganze Belegschaft beschlossen und direkt alles eingetütet und rausgeschickt, weil uns auch keiner sagen konnte, wer aus der Risikogruppe wann nach Hause geschickt wird.
Die Frage wäre, was passiert, wenn zum Wahltag die Briefe nicht geöffnet und zur Uhrzeit X die rechtzeitig eingetroffenen von den anderen separiert werden können.
18.03.2020 um 10:44 Uhr
Da "passiert" ersteinmal gar nichts. Ihr müsst schon selber tätig werden.
Ihr müsst die Wahl so gut wie möglich durchführen. Abbrechen dürft Ihr die Wahl nur wenn ihr die Unwirksamkeit auf die Stirn geschrieben steht.
Wenn, warum auch immer, die rechtzeitig eingegangenen Wahlbriefe nicht von den verspätet eingegangenen getrennt wurden, dann lässt sich das nachträglich nicht mehr ändern. Dann wird das in den Wahlakten festgehalten und fertig! Natürlich solltet Ihr im Vorfeld möglichst alles unternehmen um das zu verhindern. Also z.B. die Poststelle auffordern, Eingangsstempel zu verwenden.
Wenn zum angegebenen Termin die Stimmauszählung nicht stattfinden kann, weil z.B. das Betriebsgelände nicht betreten werden kann, die zurück gekommenen Rückumschläge nicht bei der Urne sind oder was auch immer, dann müsst Ihr eine Entscheidung treffen. Bei der Entscheidung sollte im Vordergrund stehen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt wird, möglichst alle Stimmen erfasst werden, möglichst keine betriebsratsslose Zeit entsteht und dass die Betriebsöffentlichkeit die Möglichkeit hat, der Auszählung beizuwohnen. Die in Eurem Fall beste Entscheidung trefft Ihr, protokolliert das und handelt dann entsprechend.
Ob die Wahl dann angefochten wird, müsst Ihr abwarten. Eine Wahlanfechtung ist (insbesondere unter diesen Umständen) keine Schande.
18.03.2020 um 11:00 Uhr
Vielen Dank, der Eingangsstempel ist ein guter Hinweis. Es ist unsere erste Wahl, wir hatten noch keinen Betriebsrat.
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