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Fragen and ein Führungsperson

B
Bobo02
Mrz 2020 bearbeitet

Kann ich Fragen in der Betriebsversammlung über den BR stellen lassen die direkt auf eine Führungsperson zielt (also Namentlich) um den Status der Aufgaben zu erhalten die diese Führungsperson mit verantwortet. Das Ziel sollte seine das die Antworten dazu jeder hören kann und zwar nur von der Führungskraft?

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Community-Antworten (5)

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DummerHund

13.03.2020 um 12:46 Uhr

Sollten dies Fragen sein die die Führungskraft in irgend einer Weise bloß stellen sollen, würde ich dies erst mal in einer kleineren Runde stellen. In etwa, Führungskraft,BR, AG und der Person die die Fragen hat. Hier sollte man dann das Anliegen mit der Befragung auf einer Betriebsversammlung noch mal genau durchleuchten.

R
rtjum

13.03.2020 um 12:48 Uhr

Fragen stellen auf einer Betriebsversammlung kann man immer aber wie Dummerhund schon sagt, Bloßstellen von Personen etc sollte nicht sein.

P
Pjöööng

13.03.2020 um 12:48 Uhr

Solch verklausulierte Fragen erwarten ja meistens die Wunschantwort: Ja, kannst Du!

Allerdings muss weder der BR über jedes Stöckchen springen das ihm hingehalten wird, noch der Arbeitgeber oder diese Führungsperson.

K
Kjarrigan

13.03.2020 um 12:55 Uhr

Der BR ist "Veranstalter" und damit "Herr" über die Betriebsversammlung. Er entscheidet, ob und in welcher Form Fragen zugelassen sind. Ich kenne aus anderen Betrieben (größere) z.B. die Möglichkeit die Fragen vorab einzureichen (damit gleiche Fragen / Sachverhalte zusammengefasst werden können) oder auch die Möglichkeit die Fragen über eine App zu stellen (die dann gefiltert von einem BRM an die Wand geworfen werden. Und dann kann natürlich immer noch die Führungskraft (oder GF) entscheiden ob er überhaupt antworten will.

B
BRHamburg

13.03.2020 um 17:26 Uhr

Bobo02 warum möchtest du den diese Frage nicht selber stellen?

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