Erstellt am 13.03.2020 um 11:46 Uhr von Dummerhund
Sollten dies Fragen sein die die Führungskraft in irgend einer Weise bloß stellen sollen, würde ich dies erst mal in einer kleineren Runde stellen. In etwa, Führungskraft,BR, AG und der Person die die Fragen hat. Hier sollte man dann das Anliegen mit der Befragung auf einer Betriebsversammlung noch mal genau durchleuchten.
Erstellt am 13.03.2020 um 11:48 Uhr von rtjum
Fragen stellen auf einer Betriebsversammlung kann man immer aber wie Dummerhund schon sagt, Bloßstellen von Personen etc sollte nicht sein.
Erstellt am 13.03.2020 um 11:48 Uhr von Pjöööng
Solch verklausulierte Fragen erwarten ja meistens die Wunschantwort: Ja, kannst Du!
Allerdings muss weder der BR über jedes Stöckchen springen das ihm hingehalten wird, noch der Arbeitgeber oder diese Führungsperson.
Erstellt am 13.03.2020 um 11:55 Uhr von Kjarrigan
Der BR ist "Veranstalter" und damit "Herr" über die Betriebsversammlung.
Er entscheidet, ob und in welcher Form Fragen zugelassen sind.
Ich kenne aus anderen Betrieben (größere) z.B. die Möglichkeit die Fragen vorab einzureichen (damit gleiche Fragen / Sachverhalte zusammengefasst werden können) oder auch die Möglichkeit die Fragen über eine App zu stellen (die dann gefiltert von einem BRM an die Wand geworfen werden.
Und dann kann natürlich immer noch die Führungskraft (oder GF) entscheiden ob er überhaupt antworten will.
Erstellt am 13.03.2020 um 16:26 Uhr von BRHamburg
Bobo02 warum möchtest du den diese Frage nicht selber stellen?