Fragen and ein Führungsperson
Kann ich Fragen in der Betriebsversammlung über den BR stellen lassen die direkt auf eine Führungsperson zielt (also Namentlich) um den Status der Aufgaben zu erhalten die diese Führungsperson mit verantwortet. Das Ziel sollte seine das die Antworten dazu jeder hören kann und zwar nur von der Führungskraft?
Community-Antworten (5)
13.03.2020 um 12:46 Uhr
Sollten dies Fragen sein die die Führungskraft in irgend einer Weise bloß stellen sollen, würde ich dies erst mal in einer kleineren Runde stellen. In etwa, Führungskraft,BR, AG und der Person die die Fragen hat. Hier sollte man dann das Anliegen mit der Befragung auf einer Betriebsversammlung noch mal genau durchleuchten.
13.03.2020 um 12:48 Uhr
Fragen stellen auf einer Betriebsversammlung kann man immer aber wie Dummerhund schon sagt, Bloßstellen von Personen etc sollte nicht sein.
13.03.2020 um 12:48 Uhr
Solch verklausulierte Fragen erwarten ja meistens die Wunschantwort: Ja, kannst Du!
Allerdings muss weder der BR über jedes Stöckchen springen das ihm hingehalten wird, noch der Arbeitgeber oder diese Führungsperson.
13.03.2020 um 12:55 Uhr
Der BR ist "Veranstalter" und damit "Herr" über die Betriebsversammlung. Er entscheidet, ob und in welcher Form Fragen zugelassen sind. Ich kenne aus anderen Betrieben (größere) z.B. die Möglichkeit die Fragen vorab einzureichen (damit gleiche Fragen / Sachverhalte zusammengefasst werden können) oder auch die Möglichkeit die Fragen über eine App zu stellen (die dann gefiltert von einem BRM an die Wand geworfen werden. Und dann kann natürlich immer noch die Führungskraft (oder GF) entscheiden ob er überhaupt antworten will.
13.03.2020 um 17:26 Uhr
Bobo02 warum möchtest du den diese Frage nicht selber stellen?
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