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elektrische Personalakte PDF auf netzwerk?

M
mitleidenschaft
Mrz 2020 bearbeitet

Unsere AG hat die Briefe, die sie im Word verfassen, unter dem Namen des MA auf die Netzwerk Laufwerk der Personalabteilung gespeichert. Sie scannen auch Dokumente (pdf) und speichern sie auf diesem Netzlaufwerk. Wenn Mitarbeiter Dokumente versenden müssen, werden sie gebeten diese per E-Mail zu versenden.

Eine Personalakte in Papierform gibt es noch - aber wie lang????

Ist dies nicht eine elektrische Personalakte? Haben wir nicht Mitbestimmungsrecht, die ignoriert werden?

Ich lese im Internet das es nicht so klar ist und es geht wohl öfters um personalsysteme. Ja das ist nicht der Fall. Unser Informant sagt nur Unterlagen Einscannen und schreiben speichern.

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

13.03.2020 um 08:13 Uhr

Ich finde es klar. Hier zieht die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG. Außerdem müsst ihr ja auch noch eurer Überwachungsaufgabe gerecht werden (§ 80 Abs. 1 BetrVG- hier: DSGVO, BDSG usw.)

G
ganther

15.03.2020 um 02:38 Uhr

ob hier ein eigenes (neues) Mitbestimmungsrecht gibt, hängt davon ab, was bisher zu Office und sonstigen ED-Systemen geregelt ist.

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