Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht?
Wir wollen einen Betriebsrat gründen. Wir haben eine Frage zu § 15 Abs. 2 BetrVG. In unserem Betrieb gibt es 27 AN des einen Geschlecht, 3 des anderen. Nach dem Höchstzahlensystem würde sich daraus kein Platz für das Minderheitengeschlecht ergeben. Trifft § 15 trotzdem in Kraft? Oder steht dem Minderheitengeschlecht kein Platz zu? Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (3)
04.03.2009 um 13:49 Uhr
In diesem Fall muss das Geschlecht in der Minderheit nicht berücksichtigt werden.
04.03.2009 um 14:14 Uhr
Vielen Dank für die Antwort. Kann ich das irgendwo nachlesen? Habe im Internet bisher nichts dazu gefunden.
04.03.2009 um 15:35 Uhr
Das ergibt sich aus § 5 Abs. 2 WO: "Das Geschlecht in der Minderheit erhält soviele Mindestsitze zugeteilt, wie Höchstzahlen auf es entfallen."
Die Erklärung ist also rein mathematisch.
Wenn das 'Minderheitengeschlecht' nun wirklich sehr gering vertreten ist, kann es wirklich passieren, dass - so wie bei Euch - keine Mindestsitze garantiert werden können.
Was aber nicht heisst, dass Vertreter des Minderheitsgeschlechts nicht trotzdem in den BR gewählt werden können - nur brauchen sie dann die entsprechende Anzahl Stimmen.
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