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Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht?

B
Blume2009
Nov 2016 bearbeitet

Wir wollen einen Betriebsrat gründen. Wir haben eine Frage zu § 15 Abs. 2 BetrVG. In unserem Betrieb gibt es 27 AN des einen Geschlecht, 3 des anderen. Nach dem Höchstzahlensystem würde sich daraus kein Platz für das Minderheitengeschlecht ergeben. Trifft § 15 trotzdem in Kraft? Oder steht dem Minderheitengeschlecht kein Platz zu? Vielen Dank im Voraus

5.12203

Community-Antworten (3)

S
Sternburg

04.03.2009 um 13:49 Uhr

In diesem Fall muss das Geschlecht in der Minderheit nicht berücksichtigt werden.

B
Blume2009

04.03.2009 um 14:14 Uhr

Vielen Dank für die Antwort. Kann ich das irgendwo nachlesen? Habe im Internet bisher nichts dazu gefunden.

S
Sternburg

04.03.2009 um 15:35 Uhr

Das ergibt sich aus § 5 Abs. 2 WO: "Das Geschlecht in der Minderheit erhält soviele Mindestsitze zugeteilt, wie Höchstzahlen auf es entfallen."

Die Erklärung ist also rein mathematisch.

Wenn das 'Minderheitengeschlecht' nun wirklich sehr gering vertreten ist, kann es wirklich passieren, dass - so wie bei Euch - keine Mindestsitze garantiert werden können.

Was aber nicht heisst, dass Vertreter des Minderheitsgeschlechts nicht trotzdem in den BR gewählt werden können - nur brauchen sie dann die entsprechende Anzahl Stimmen.

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