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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Keine errechneten Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht - kann das MG trotzdem gewählt werden?

B
Beton
Nov 2016 bearbeitet

Bei der Festlegung der Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht wird errrechnet, dass keine BR-Sitze auf Frauen entfallenwürden, obwohl das Verhältnis Frauen zu Männer 8 : 54 ist. Kann trotzdem eine Frau gewählt werden?

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Community-Antworten (2)

P
packer

20.01.2006 um 13:57 Uhr

hallo beton,

da müßten es bei euch schon mindestens elf frauen sein um einen reservierten sitz zu erlangen. Aber abgesehen davon kann natürlich eine frau aufgestellt und gewählt werden, daß hat nichts mit dem geschlecht in der minderheit zu tun. es könnte ja durchaus passieren, daß sich bei euch rein theoretisch nur fünf leute zur wahl stellen die allesammt frauen sind :) damit wäre bei entsprechendem wahlausgang das geschlecht der mehrheit gar nicht vertreten...

gruß, packer

O
Olaf0412

20.01.2006 um 13:59 Uhr

Selbstverständlich! Da die 'Minderheitenregelung' bei euch bei diesem Geschlechterverhältnis nicht greift, zählt hier nur das Abstimmungsergebnis.

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