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Betriebsratwahl - Darf sich zurückgetretenes BR Mitglied wieder zur Wahl aufsetzen lassen?

B
boeder
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. In unserem Betriebsrat (auf dritter Stelle) ist jemand zurückgetreten. Jetzt stehen Neuwahlen an. Darf sich diese Person wieder zur Wahl aufsetzen lassen? Der BR und die Gewerkschaft sind sich unsicher, da diese Person ja willentlich zurückgetreten ist und sich es dann wieder anders entschieden hat.

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Community-Antworten (3)

D
DonJohnson

19.02.2009 um 19:09 Uhr

@boeder Klar darf er, warum auch nciht?

DAH
Der alte Heini

19.02.2009 um 20:17 Uhr

boeder Natürlich kann diese Person für den neue zu wählenden Betriebsrat kandidieren. Der BR und die Gewerkschaft sind sich unsicher. Der derzeitige BR hat nur den Wahlvorstand zu bestellen, ansonsten geht im die neue BR Wahl nichts an, wobei es dann auch unerheblich ist was dieser BR denkt und meint. Eine Gewerkschaft, die solche Auskünfte gibt, sollte man meiden.

M
Mona-Lisa

19.02.2009 um 20:29 Uhr

@boeder, interessant wäre zu wissen, warum der Kollege zurückgetreten ist und mit welcher Motivation er wieder antreten will. Mich dünkt, dass innerhalb des Gremium's gewaltige Differenzen grassieren....

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