Erstellt am 16.02.2009 um 15:36 Uhr von DonJohnson
@eve 70
Wenn es um dessen AV geht oder in seiner Person ja, wenn es um Gremiumangelegenheiten geht nein! Siehe dazu § 74 BetrVG. Dort ist von dem BR die Rede und nciht vom BRV!
Erstellt am 16.02.2009 um 15:38 Uhr von nicoline
@eve 70
komt darauf an, wenn es um das Monatsgespräch geht:
§ 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit
(1) 1Arbeitgeber und ___Betriebsrat___ sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. 2Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen.