Amtsniederlegung des Betriebsratsvorsitzenden - Was, wenn die sich zur Wahl des Vorsitzes stellende Person keine Stimme bekommt?
Guten Morgen. Unser Betriebsratsvorsitzender hat spontan sein Amt niedergelegt, weil er Mißtrauen spürt (stimmt nicht). Im April wird er sowieso altersbedingt das Unternehmen verlassen. Zur Zeit hat sein Stellvertreter übernommen, der will aber nicht den Vorsitz übernehmen. Müssen wir als BR innerhalb einer bestimmten Frist einen neuen Vorsitzenden wählen? Was, wenn die sich zur Wahl des Vorsitzes stellende Person keine Stimme bekommt? Stehen dann vorzeitige Neuwahlen des BR an?
Community-Antworten (6)
13.02.2009 um 10:37 Uhr
@BR-Mitglied Hat er seine Funktion (BRV) oder auch noch sein Amt (BRM) niedergelegt? Je nach Lage der Dinge könnte man ja auch das nachrückende Ersatzmitglied die Funktion des BRV antragen. Ansonsten gilt: Umgehend einen neuen BRV wählen.
Achja: Der BRV wird übrigens gewählt und nicht beschlossen...
13.02.2009 um 10:38 Uhr
Natürlich müsst ihr sofort einen neuen BRV wählen, der ist euer Sprachrohr nach aussen und der Ansprechpartner der GL. Der Kollege, der um den Vorsirtz kandidiiert wird sich doch wohl selbst seine Stimme geben, also ist er gewählt. Wäre allerdings ein trauriges Ergebnis. Wenn der bisherige BRV das Unternehmen im April verlässt habt ihr hoffentlich einen Nachrücker in den BR, wenn nicht, müsst ihr sowieso Neuwahlen machen.
13.02.2009 um 10:49 Uhr
@BR-Mitglied
Überlegt bitte auch was das für einen Eindruck auf die Belegschaft macht, wenn Ihr nicht in der Lage seid, zügig einen neuen BRV zu wählen!
Und was ist mit der GL? Die könnte das übel ausschlachten...
13.02.2009 um 15:51 Uhr
Wir hatten die gleiche Situation. Schnellstmöglich eine konstituierende Sitzung einberufen. Der BR muß ja auch geschäftsfähig bleiben.
13.02.2009 um 18:34 Uhr
luciano, eine konstituierende Sitzung gibt es nur ein mal, nun gibt es einen ToP auf einer normalen Sitzung, nämlich "Wahl des BRV".
BR-Mitglied, was ist das für ein BR, der einem Kandidaten keine Stimme geben würde aber keinen anderen Kandidaten hat? Vielleicht sollte er dann wirklich seinen Rücktritt beschließen...
16.02.2009 um 11:59 Uhr
Vielen Dank für die Kommentare. hat schon geholfen Wir werden warten, bis der Nachrücker im Amt ist und dann einen neuen BRV wählen. Gibts dabei noch etwas besonderes zu beachten? Eine schöne Woche!
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