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Betriebsratsbeschluss - rechtens?

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felix3
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen meine Frage: Ein Leiter ist erst fristlos(bereits abgewiesen9; dann betriebsbedingt entlassen worden u.a. wegen fehlendem BWL Studium. Nun, 1/2 Jahr später haben wir eine Neueinstellung eben wegen diesem fehlenden Studium abgelehnt(Klage läuft noch). Darauf hat der AR uns mitgeteilt der Berweber müsste nun kein BWL mehr vorweisen, da für das wirtschaftlichen ja bereits ein Controller eingestellt wurde. Darauf hin hat der BR nun einen neuen Beschluss gefasst das Ergebnis ist nun eie Zusage. Ist das rechtens???

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Community-Antworten (1)

C
Catweazle

10.02.2009 um 13:43 Uhr

@felix3,

die Zustimmung ist sicher rechtens. Die Verweigerungsgründe zur Einstellung sind im § 99 BetrVG abschließend aufgezählt. Selbst wenn einGrund vorliegt muss der BR nicht widersprechen. Es heißt ja auch im § 99 BetrVG (2) Der Betriebsrat KANN die Zustimmung verweigern, wenn . . .

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