Hallo,
Ich habe gestern über die E-Mail-Adresse des amtierenden Betriebsrates (ich bin Teil davon) meine Wahlvorschlagsliste bekannt gegeben und einen kleinen Einblick in die Ziele dieser Liste gegeben.
Zur Erklärung: wir haben am 10.März eine außerordentliche Wahl, weil unsere Mitgliederzahl unter die gesetzlich vorgeschriebene gesunken ist.
Nun wurden ein par Stimmen laut, dass die Wahl nun anfechtbar sei, da es ein No Go darstellen würde, diese "Werbung" über die Betriebsratskanäle laufen zu lassen. Dazu sei gesagt, der derzeitige Betriebsrat findet sich auch komplett auf der Liste wieder, dazu dann eben noch weitere Anwärter.

Wisst Ihr da etwas zu?

LG
Maja