Erstellt am 06.02.2009 um 16:52 Uhr von Lotte
behemot,
1. wenn der Mann AN im Sinne des § 5 BetrVG ist
2. wenn die Vorgesetzten nicht zu den leitenden Angestellten (siehe hier auch § 5 BetrVG) gehört, kann sie sich ebenfalls zur Wahl stellen.
Erstellt am 06.02.2009 um 16:55 Uhr von wölfchen
. . . ob er dann auch gewählt wird, liegt ja an Euch. Jeder bekommt den BR, den er verdient . . .