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Azubi Übernahme in einen Zeitvertrag - volle Bezahlung erst ab Datum der "echten " Prüfungsergebnisse?

S
Speddy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , haben in der Firma folgendes Problem . Ein Azubi ist mit Zeitvertrag bei uns übernommen worden , hat am anfang des monats im dreischicht system begonnen . Er hst seine vorläufigen prüfungsergebnisse auch sofort beim AG vorgelegt , jetzt haben sie ihm aber 8 ganze Arbeitstage nicht voll bezahlt , weil er noch nicht die gesellenprüfungsergebnisse zu diesem zeitpunkt vorlrgrn konnte , sondern nur die vorläufigen ! Die volle bezahlung soll jetzt erst ab datum der "echten " Ergebnisse erfolgen !! D.h wenn er also ohne Gesellen brief gearbeitet hat , ist er also zur nachtschicht al Azubi gekommen und dieses ist wohl auch nicht erlaubt oder ? Und der Ag hat ihn ja schließlich zum ersten Termin zur arbeit "eingeladen" , oder ?

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Community-Antworten (4)

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wölfchen

05.02.2009 um 18:52 Uhr

. . . jaaa, aber Geselle ist er erst, wenn er auch den Gesellenbrief hat. Ist nun mal so. Die Prüfungsergebnisse allein reichen nicht. Analog Fahrprüfung: auch bei bestandener Fahrprüfung darfst Du noch nicht auf den Straßen fahren, sondern erst, wenn Du den Führerschein hast, oder?

W
wölfchen

05.02.2009 um 23:08 Uhr

hey neskia, woher weißt Du denn, dass der AZUBI seine Ausbildung VOR Ablauf seiner Ausbildungszeit beendet hat? Und in meinem Job ist es so, dass erst die Urkunde mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung dazu berechtigt, auch als Fachkraft eingesetzt zu werden und zu arbeiten. Zugegebenermaßen weiß ich nicht, wie das in anderen Berufen gehandhabt wird. . . .

KH
Kleine Hexe

06.02.2009 um 11:25 Uhr

@wölfchen ich würde mal sagen die meisten Azubis sind vor Ablauf der Ausbildungszeit fertig oder kennst du welche deren Vertrag z.b. bis zum 31.8. lief und die auch genau an diesem Tag ihre Ergebnisse bzw. den Gesellenbrief oder sonstwas bekamen? Meine Ausbildung endete bereits 2 Monate vor Ablauf der Ausbildungszeit die im Vertrag festgelegt war.

Neskia hat recht PUNKT

Grüße Kleine Hexe

S
Speedy

06.02.2009 um 14:37 Uhr

Das ist ja auch alles richtig was ihr sagt , aber der Ma arbeitet aber nicht in seinem gelernten Beruf sondern nur in einer Tätigkeit die eine gewisse anlernphase benötigt ! Dh. wenn er in seinem gelernten Beruf arbeiten würde könnte ich es ja verstehen , aber das ist nicht der fall ! Neben ihm arbeiten auch noch ganz viele Berufsfremde bzw ungelernte und die bekommen auch vom ersten Tag an ihr "volles " gehalt oder ?

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