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Fort- und Weiterbildung des BR - Wie viele Tage kann ein Betriebsrat/freigestellt oder nicht, an Weiterbildung für seine BR Tätigkeit in Anspruch nehmen?

B
bruno13853
Nov 2016 bearbeitet

Wie viele Tage kann ein Betriebsrat/freigestellt oder nicht, an Weiterbildung für seine BR Tätigkeit in Anspruch nehmen. Ich habe nur § 37 Abs. 7 BetrVG gefunden. Dort werden 3 Wochen für die Amtsperiode festgelegt. Gibt es eine definitive Angabe wieviel dem einzelnen Betriebsratsmitglied zustehen? Ich suche etwas, das nicht so schwammig formuliert ist. Gibt es das?

6.05403

Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

02.02.2009 um 12:19 Uhr

@bruno, hast du viel Zeit? Wieviel Tipp's und Hinweise brauchst du? :-))

Gib mal links im Suchfeld das Stichwort "Schulungen" ein......

P
pit47

02.02.2009 um 12:31 Uhr

Hallo bruno13853, siehe § 37 Abs. 6 BetrVG und die entsprechenden Kommentare dazu, es geht hier um die Erforderlichkeit der Seminare (Grundlagenseminare). Wenn der BR beschließt ein BRMitglied zu einem bestimmten Thema zum Seminar zu schicken, kann der AG dieses vom Arbeitsgericht überprüfen lassen. Also eine bestimmte Anzahl von Tagen oder Wochen ist nach § 37 Abs. 6 nicht festgeschrieben Nach § 37 Abs. 7 sind für Individualanspruch eines BRMitgliedes drei Wochen festgelegt, bzw. für BRMitglieder, die zum ersten Mal im BR sind vier Wochen. Also bei einer 6-Tage Woche 18 (24) Tage oder bei einer 5-Tage Woche 15 (20) Tage Freistellung.

L
LB

02.02.2009 um 13:21 Uhr

@bruno

die Grundlagen, Spezial und erforderliche Seminare haben keine Festgelegte Zeit.

man sollte zum § 37 Abs. 7 BetrVG bedenken das dies "nur" die Freistellung zu einem Seminar ist welches nicht erforderlich ist. Dieses Seminar muss dann selbst bezahlt werden.

z.B. du willst das Mobbing Seminar machen welches nicht erforderlich ist, dafür kannst du dann von den 3 Wochen gebrauch machen, aber du selbst must das Seminar bezahlen.

gruß LB

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