Fort- und Weiterbildung des BR - Wie viele Tage kann ein Betriebsrat/freigestellt oder nicht, an Weiterbildung für seine BR Tätigkeit in Anspruch nehmen?
Wie viele Tage kann ein Betriebsrat/freigestellt oder nicht, an Weiterbildung für seine BR Tätigkeit in Anspruch nehmen. Ich habe nur § 37 Abs. 7 BetrVG gefunden. Dort werden 3 Wochen für die Amtsperiode festgelegt. Gibt es eine definitive Angabe wieviel dem einzelnen Betriebsratsmitglied zustehen? Ich suche etwas, das nicht so schwammig formuliert ist. Gibt es das?
Community-Antworten (3)
02.02.2009 um 12:19 Uhr
@bruno, hast du viel Zeit? Wieviel Tipp's und Hinweise brauchst du? :-))
Gib mal links im Suchfeld das Stichwort "Schulungen" ein......
02.02.2009 um 12:31 Uhr
Hallo bruno13853, siehe § 37 Abs. 6 BetrVG und die entsprechenden Kommentare dazu, es geht hier um die Erforderlichkeit der Seminare (Grundlagenseminare). Wenn der BR beschließt ein BRMitglied zu einem bestimmten Thema zum Seminar zu schicken, kann der AG dieses vom Arbeitsgericht überprüfen lassen. Also eine bestimmte Anzahl von Tagen oder Wochen ist nach § 37 Abs. 6 nicht festgeschrieben Nach § 37 Abs. 7 sind für Individualanspruch eines BRMitgliedes drei Wochen festgelegt, bzw. für BRMitglieder, die zum ersten Mal im BR sind vier Wochen. Also bei einer 6-Tage Woche 18 (24) Tage oder bei einer 5-Tage Woche 15 (20) Tage Freistellung.
02.02.2009 um 13:21 Uhr
@bruno
die Grundlagen, Spezial und erforderliche Seminare haben keine Festgelegte Zeit.
man sollte zum § 37 Abs. 7 BetrVG bedenken das dies "nur" die Freistellung zu einem Seminar ist welches nicht erforderlich ist. Dieses Seminar muss dann selbst bezahlt werden.
z.B. du willst das Mobbing Seminar machen welches nicht erforderlich ist, dafür kannst du dann von den 3 Wochen gebrauch machen, aber du selbst must das Seminar bezahlen.
gruß LB
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Versetzung nach nicht geschaffter Prüfung
ÄlterHallo zusammen! Ein Mitarbeiter hat die Weiterbildung für die Stelle der internen Revision nicht geschafft. Laut unserem Chef ist diese Weiterbildung aber Voraussetzung für die Position "Interne
Aufgaben Ausschuß Fort- und Weiterbildung
ÄlterIch bin neu im BR und stelle mir eine Mitwirkung im Ausschuß Fort- und Weiterbildung vor. Kann mir Jemand sagen ob so ein Ausschuß nur für die Weiterbildung der BR-Mitglieder da ist oder Aufgaben fü
Weiterbildung freigest. BRM - Bechluß des BR notendig ?
ÄlterHallo Leute, ich habe da mal eine knifflige Frage: Ein freigestelltes BRM hatte in 2008 eine Einladung der BG (Berufsgenossenschaft) zu einem Weiterbildungslehrgang für November 2009 erhalten. Es
Pflicht für AN zur Weiterbildung oder Fortbildung - egal welcher Art - kann der BR dabei mitbestimmen?
ÄlterHallo, hat der BR das Recht auf Mitbestimmung/Mitwirkung bei Verpflichtung von AN zur Weiterbildung oder zu etwas, was der AG dafür hält? In meinem Fall hat der AG eine "Weiterbildung" mit Pflichtte