Erstellt am 14.02.2020 um 19:47 Uhr von Dummerhund
Wie gearbeitet, denn einem BR darf wegen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit keine Nachteile entstehen.
Erstellt am 15.02.2020 um 06:49 Uhr von Caron15
Das heißt 7.6 Std. für eine Volltagskraft oder die Zeit der Hin und Rückfahrt zum Seminar, sowie die 1 Std. des Seminars am Dienstag, also ca. 3 Std.
Erstellt am 15.02.2020 um 14:01 Uhr von Pickel
Nein das heißt es nicht. Sofern das Seminar außerhalb deiner vz-Arbeitszeit stattfindet ist es ein Ehrenamt. Die betriebsratsbedingte Seminarzeit muss vom AG nicht erstattet werden.
Erstellt am 16.02.2020 um 10:55 Uhr von Caron15
Ah okay, da unsere Arbeitszeit bis 22 Uhr geht, bekomme ich die Zeit von Abfahrt bis Heimfahrt als Arbeitszeit berechnet. Ich wollte 4 Stunden arbeiten und dann einen halben Tag ( 4 Std.) Dienstreise schreiben.
Erstellt am 17.02.2020 um 09:08 Uhr von ganther
"Ich wollte 4 Stunden arbeiten und dann einen halben Tag ( 4 Std.) Dienstreise schreiben."
die würde ich aber nur schreiben, wenn sie tatsächlich auch so anfallen. Da kann ich nicht einfach pauschal was angeben....