Erstellt am 28.01.2009 um 10:06 Uhr von Mona-Lisa
@Diplomat,
Deine andere Hälfte ist Geschäftsführer mit Prokura und allem Pipapo? Fällt er unter den § 5 BetrVG?
Wenn ja, solltest du die Gründung eines BR's den anderen Kollegen überlassen....
§ 5 BetrVG DKK, - III. Nicht-Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes (Abs. 2) RN. 165
Erstellt am 28.01.2009 um 13:40 Uhr von Diplomat
Danke für die Antwort. Mein Mann ist einer von vier Geschäftführenden Gesellschaftern. Ich bin Angestellte mit normalem Arbeitsvertrag.