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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Minderheitengeschlecht

E
enigmathika
Feb 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

Eine vielleicht blöde Frage, aber gilt die Minderheitenregelung auch, wenn der Unterschied in der Besetzung marginal ist? (z.B 51 Frauen und 49 Männer; oder 478 Männer und 474 Frauen)

Gruß Enigmathika

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Community-Antworten (9)

K
Kjarrigan

13.02.2020 um 11:00 Uhr

E
enigmathika

13.02.2020 um 11:07 Uhr

@Kjarrigan Danke, den werde ich mir gleich mal abspeichern. Auf uns kommt dieses Jahr vermutlich noch eine Wahl zu.

N
nicoline

13.02.2020 um 11:21 Uhr

Enigmathika, die Minderheitenregelung gilt immer, ob sie eine Auswirkung hat, kann man nur errechnen.

E
enigmathika

13.02.2020 um 11:36 Uhr

Nicoline, ja, aber das kam mir seltsam vor. Nehmen wir einen Betrieb mit 1001 Mitarbeitern an ,500 Männer, 501 Frauen. Dann haben die Männer ein Recht auf mindestens 7 Plätze im BR. Es könnte ohne Probleme auch ein reiner Männer-BR gewählt werden. Ein reiner Frauen-BR (so unwahrscheinlich es ohnehin wäre) wäre nicht möglich.

Nachtrag: mit anderen Vorzeichen Männer/Frauen wäre es natürlich ebenso seltsam.

K
Kjarrigan

13.02.2020 um 11:49 Uhr

Ja so lautet nun mal das Gesetz. Erst wenn der Minderheitenanteil sehr gering ist - ergibt die Rechnung keinen Mindestsitz für das Minderheitengeschlecht. Es soll halt erreicht werden, dass beide Geschlechter "anteilig" vertreten sind.

C
celestro

13.02.2020 um 12:00 Uhr

Also bei beiden Varianten oben (51/49 und 478/474) spuckt der Rechner Mindestsitze aus. Wie klein soll der Minderheitenanteil noch werden, bis "die Rechnung keinen Mindestsitz mehr ergibt"?

E
enigmathika

13.02.2020 um 12:06 Uhr

"Ja, so lautet nun mal das Gesetz." Das heißt ja nicht, dass man das nicht bemängeln könnte. Klar, hier ist nicht der richtige Ort, um etwas zu verändern.

K
Kjarrigan

13.02.2020 um 12:09 Uhr

Celestro nicht der Unterschied zwischen den Geschlechtern, sondern der % Anteil des Geschlechtes in der Minderheit

bei 952 MA (478 +474): wenn die Verteilung eine andere wäre Wäre bei 68 MA des Minderheitengeschlecht erst die Grenze erreicht, Anteil des Minderheitengeschlechts 7,1 %, wo kein Mindestsitz mehr an das Minderheitengeschlecht erreicht wäre.

Bei 2200 MA läge die Quote sogar bei nur 5 % (110 MA)

C
celestro

13.02.2020 um 12:14 Uhr

Völlig falsch verstanden, ja (mein Fehler). Danke!

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