Minderheitengeschlecht
Hallo zusammen,
Eine vielleicht blöde Frage, aber gilt die Minderheitenregelung auch, wenn der Unterschied in der Besetzung marginal ist? (z.B 51 Frauen und 49 Männer; oder 478 Männer und 474 Frauen)
Gruß Enigmathika
Community-Antworten (9)
13.02.2020 um 11:00 Uhr
Ja
hier ein Quotenrechner https://www.ifb.de/meinifb/brwahlrechner/wk/quoten.php
13.02.2020 um 11:07 Uhr
@Kjarrigan Danke, den werde ich mir gleich mal abspeichern. Auf uns kommt dieses Jahr vermutlich noch eine Wahl zu.
13.02.2020 um 11:21 Uhr
Enigmathika, die Minderheitenregelung gilt immer, ob sie eine Auswirkung hat, kann man nur errechnen.
13.02.2020 um 11:36 Uhr
Nicoline, ja, aber das kam mir seltsam vor. Nehmen wir einen Betrieb mit 1001 Mitarbeitern an ,500 Männer, 501 Frauen. Dann haben die Männer ein Recht auf mindestens 7 Plätze im BR. Es könnte ohne Probleme auch ein reiner Männer-BR gewählt werden. Ein reiner Frauen-BR (so unwahrscheinlich es ohnehin wäre) wäre nicht möglich.
Nachtrag: mit anderen Vorzeichen Männer/Frauen wäre es natürlich ebenso seltsam.
13.02.2020 um 11:49 Uhr
Ja so lautet nun mal das Gesetz. Erst wenn der Minderheitenanteil sehr gering ist - ergibt die Rechnung keinen Mindestsitz für das Minderheitengeschlecht. Es soll halt erreicht werden, dass beide Geschlechter "anteilig" vertreten sind.
13.02.2020 um 12:00 Uhr
Also bei beiden Varianten oben (51/49 und 478/474) spuckt der Rechner Mindestsitze aus. Wie klein soll der Minderheitenanteil noch werden, bis "die Rechnung keinen Mindestsitz mehr ergibt"?
13.02.2020 um 12:06 Uhr
"Ja, so lautet nun mal das Gesetz." Das heißt ja nicht, dass man das nicht bemängeln könnte. Klar, hier ist nicht der richtige Ort, um etwas zu verändern.
13.02.2020 um 12:09 Uhr
Celestro nicht der Unterschied zwischen den Geschlechtern, sondern der % Anteil des Geschlechtes in der Minderheit
bei 952 MA (478 +474): wenn die Verteilung eine andere wäre Wäre bei 68 MA des Minderheitengeschlecht erst die Grenze erreicht, Anteil des Minderheitengeschlechts 7,1 %, wo kein Mindestsitz mehr an das Minderheitengeschlecht erreicht wäre.
Bei 2200 MA läge die Quote sogar bei nur 5 % (110 MA)
13.02.2020 um 12:14 Uhr
Völlig falsch verstanden, ja (mein Fehler). Danke!
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