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Unterschrift bei Vertragverlängerungen - von einem BR oder sollten das besser immer 2 tun?

H
heihei
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Frage: reicht es wenn Vertragsverlängerungen von einem BR unterschrieben werden oder sollten das besser immer 2 tun?

LG

4.98307

Community-Antworten (7)

U
Uschi66

26.01.2009 um 23:16 Uhr

@heihei

um was geht es hier "Vertragsverlängerungen" genau? Arbeitsverträge werden nicht vom BR unterschrieben, also um welche Vertragsverlängerungen geht es hier??

H
heihei

26.01.2009 um 23:19 Uhr

Sind ganz neu und haben noch keine Schulung :o(( Es geht um die Zuszimmung zu den Vertragsverlängerungen. Die sollen morgen vorgelegt werden und da ist nur ein BR im Haus. Daher die Frage: wie viele sollten unterschreiben? Klingt für euch bestimmt total einfach und doof...

U
Uschi66

26.01.2009 um 23:27 Uhr

@heihei

Es muss immer ein Beschlussfähiger BR in einer ordentl. BR-Sitzung die beschlüsse fassen. Sonst sind die Beschlüsse nichtig. Sie könnten dann ggf. noch in de rnächsten Sitzung geheilt werden. Dieses macht aber nur Sinn, sofern der AG die Maßnahme noch nicht umgesetzt hat.

Schaue dir einmal den § 33 BetrVG - II. Voraussetzungen für die Beschlussfassung des Betriebsrats an.

Für die Beschlussfähigkeit des BR reicht es nicht aus, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Vielmehr muss mindestens die Hälfte der BR-Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen.

Es muss aber auch ordnungsgemäß lt. BetrVG eingelanden worden sein.

P
pirat

26.01.2009 um 23:50 Uhr

@ heihei, "morgen vorgelegt werden und da ist nur ein BR im Haus", dass für die Anhörungen (§99 BetrVG) die 7-Tage-Frist gilt hast du bedacht?

Lektüre gefällig... http://www.vdmb.de/fileadmin/user_upload/PDF/Recht/Einstellung.pdf http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung25991.html

H
heihei

27.01.2009 um 18:16 Uhr

Ja, genau das mienten wir. Fakt ist, dass unsere Vorgestzten uns schon bei erster Gelegenheit "ausschalten". Die Verträge laufen zum 31.01. aus und sollen erneut verlängert werden ( keine Entfristungen). Da wir ja nun schon den 27. haben und uns noch nichts vorliegt, können wir wohl keine 7 Tage mehr zum entscheiden... Das ärgert uns schon, da wir uns ja gerade neu aufbauen ist es natürlich ägerlich, wenn man uns nciht ernst nuímmt. Was können wir denn nun noch tun? Was passiert, wenn die Fristen nicht eingehalten werden??

K
Kriegsrat

27.01.2009 um 19:45 Uhr

@heihei kein grund zur panik oder hektik wenn ihr euch in diesem fall nicht äußern würdet, würde dies als zustimmung gelten

aber ihr seid ja gar nicht angehört bzw. informiert worden also wisst ihr offiziell davon auch gar nichts deshalb könnt ihr euch ja auch nicht äußern....... bei befristungen, gibt es außerdem ziemlich wenig, was der BR beschließen könnte laufen sie aus, ist das eben so, egal was der br beschließt (sache des arbeitgebers) wird sie verlängert , werdet ihr wohl in den seltensten fällen dagegen sein wird sie verlängert, obwohl sie aus tariflichen oder gesetzlichen gründen gar nicht mehr verlängert werden dürfte, wird es automatisch zu einem unbefristeten vertrag

oh, ich glaube, das war jetzt zu flapsig und oberflächlich, aber ich glaube, ohne das entsprechende grundwissen bringen dir jetzt irgendwelche aufzählungen von §§ wenig

ihr solltet euch auf jeden fall beeilen mit eurem neuaufbau (schulungen)........... und euren AG (Geschäftsführung ! nicht irgendwelche vorgesetzte) auf seine Pflichten gegenüber dem BR hinweisen (wenn ihr gelernt habt, welche das sind)

P
pirat

27.01.2009 um 20:02 Uhr

@ heihei, IMHO... kann man nur hoffen dass der AG die MA auf die Meldepflicht (ARGE) aufmerksam gemacht hat....

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